Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 17.08.2020, 15:01 Uhr

Elternzeit & Elterngeld, erneut schwanger. Hilfe

1. Nein, er muß Dich nicht früher zurücknehmen

2. Du darfst woanders arbeiten. Das muß er zwar genehmigen, aber solange "woanders" kein direkter Konkurrent ist, darf er die Genehmigung nicht verweigern.

3. Vom Ende der Elternzeit bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes muß er Dich gemäß des alten Arbeitsvertrages beschäftigen. Oder zumindest bezahlen.

4. Nein, es gibt kein Hintertürchen für das neue Elterngeld. Entweder Du verdienst was, dann wird das für das neue EG angerechnet, oder nicht, dann zählt der Monat mit Null.

5. Doch, ein Hintertürchen gibt es: Du gehst nicht bereits Anfang März in Mutterschutz, sondern frühestens am 1. April. Dann zählt der März noch für die EG-Berechnung mit dem vollen Gehalt. Ob das den Kohl fett macht, kann ich nicht sagen, das mußt Du im Zweifel berechnen.

Die ersten 14 Monate Deines vorherigen Kindes werden übrigens rausgerechnet. Wann ist das geboren?

 
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