Geschrieben von Laura1212 am 30.10.2020, 9:50 Uhr |
Elternzeit Beschäftigungsverbot
Hallöchen,
ich hoffe,dass ich hier richtig bin. Meine Frage ist.
Ich hab für mein erstes Kind bis 2022Elternzeit beantragt, bin in einem Friseurladen beschäftigt.
Meine Frage ist, wie die Bezahlung ist wenn ich bspw. in der Elternzeit erneut schwanger werde und direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Muss meine Chefin dann mein Lohn ganz normal wieder bezahlen?
- Elternzeit Beschäftigungsverbot - Laura1212 30.10.20, 9:50
- Re: Elternzeit Beschäftigungsverbot - WonderWoman 30.10.20, 10:25
- Re: Elternzeit Beschäftigungsverbot - Port 30.10.20, 14:15