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Geschrieben von mondstaub am 14.10.2020, 20:15 Uhr

Post vom Nachlasspfleger

Mein Vater ist kürzlich versorben. Seine Ehefrau und er hatten getrennte Wohnungen. Nun bekam ich Post vom Nachlasspfleger mit einem Fragebogen zum Ausfüllen u.a. über Wertgegenstände in der Wohnung, bei welcher Bank er sein Konto hatte etc. abgesehen davon, dass ich die Hälfte der Fragen nicht beantworten kann, weil ich es einfach nicht weiß, bin ich verpflichtet diesen Bogen auszufüllen? Weiß jemand mehr?

 
4 Antworten:

Re: Post vom Nachlasspfleger

Antwort von ohno am 15.10.2020, 0:23 Uhr

Hallo mondstaub,

mein Beileid zum Tod Deines Vaters...

Ein Nachlasspfleger wird eigentlich bestimmt, wenn die Erben eines Erblassers unbekannt sind. Das wäre ja in Deinem Fall nur gegeben, wenn Du und alle weiteren in Frage kommenden Erben die Erbschaft ausgeschlagen hätten. Dem widerspricht ja die Tatsache, dass der potentielle Nachlasspfleger von Dir Daten brauch.

Von daher eher ein Testamentsvollstrecker? Wenn Du die Erbschaft ausgeschlagen hast, brauchst Du Dich rechtlich gesehen nicht kümmern. Bist Du (Mit) Erbin, wäre es schon gut, ihm die Angaben zu machen, denn er muss den Nachlass regeln und den Erben zukommen lassen. Wäre ja in Deinem Sinne, wenn er nicht ewig dafür Unterlagen zusammensuchen muss.

VG ohno

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Re: Post vom Nachlasspfleger

Antwort von mondstaub am 15.10.2020, 11:29 Uhr

Ja, ich habe die Erbschaft ausgeschlagen, da er einen Kredit laufen hatte. Weitere Kinder hat er nicht. Deswegen war ich verwundert, dass ich angeschrieben wurde. Es ist wirklich ein Nachlasspfleger, kein Testamentsvollstrecker.

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Re: Post vom Nachlasspfleger

Antwort von Berlin! am 15.10.2020, 13:27 Uhr

Der Nachlasspfleger hat, grob gesagt, die Erben zu ermitteln und den Nachlass zu sichern.
Er muss über seine Tätigkeit den Gläubigern Auskunft geben und Rechnung legen.
Er sichert also den Nachlass für die Erben, auch, wenn diese niht oder noch nicht bekannt sind.

Hierzu muß er natürlich auch Nachforschungen anstellen, insbesondere über die Höhe des Nachlasses etc..
was liegt näher, als diejenige zu fragen, die das erbe ausgeschlagen hat und mit dem Erblasser verwandt war?
Du solltest Auskunft erteilen, soweit es Dir eben möglich ist. Du haftest für diese Auskunft im Grunde nicht, wenn Du nicht absichtlich etwas Falsches erzählst und dadurch ein Schaden entsteht. Wenn Du etwas nicht weißt, kannst Du es einfach sagen.

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Re: Post vom Nachlasspfleger

Antwort von mondstaub am 15.10.2020, 20:11 Uhr

Danke euch, so werde ich es machen.

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