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Geschrieben von KatrinLesmier am 21.10.2020, 10:24 Uhr

Nachname des Kindes nach Scheidung

Hallo liebe Eltern und werdende Eltern,

Ich befinde mich in einer etwas komplizierten Situation und hoffe, hier Auskunft zu bekommen. Ich lebe aktuell in Frankreich und bin (auf dem Papier) noch mit einem Franzosen verheiratet. Der Vater meines Babies (19. SS) ist mein neuer Partner. Die Scheidung wurde leider aus Formalitätsgründen sehr lange hinausgezögert und findet nun vermutlich im Januar 2021 statt, Geburtstermin ist der 12. März.
Die Scheidungsurkunde (französisch) muss dann erst ins Deutsche übersetzt werden etc. und ich hoffe, dass ich dann relativ schnell (noch vor der Geburt) meinen Mädchennamen wieder annehmen kann, denn mein Kind soll auf keinen Fall den Nachnamen meines Ex Ehemannes haben (alle Parteien sind sich darüber einig).
Meine Frage: gibt es einen Mindestzeitraum zwischen Scheidungsausstellung und Geburt des Kindes, der einen Einfluss auf den Nachnamen des Kindes haben kann? In meiner Familie gab es (vor mehr als 30 Jahren) einen Fall, bei dem das Kind mit dem neuen Partner trotz vorliegender Scheidung noch den Nachnamen des Ex Ehemannes annehmen musste, da noch nicht die Mindestfrist von 6 Monaten nach der Scheidung abgelaufen war. Wisst Ihr, ob dieses Gesetz heute noch gültig ist?

Lieben Dank im Voraus für eure Unterstützung und schöne Grüße aus Paris
Katrin

 
11 Antworten:

Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von desireekk am 23.10.2020, 2:57 Uhr

Ich glaube diese "nach-der-Scheidung"-Regelung gubt es nicht mehr

ist Du deutsch oder Französin?
Denn es könnte ggf. auch das französische Namensrecht gewählt werden falls das was hilft...

VG und alles Gute

D

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von luvi am 25.10.2020, 21:39 Uhr

Hallo,
Lebst du in Frankreich?
Dann könnte auch französisches Recht gelten.

LG luvi

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von Dashuri am 26.10.2020, 11:43 Uhr

Hallo, ruf doch mal das Konsulat an. Eigentlich musst du den Namen des Kindes in Deutschland ja erst registrieren. Eventuell kannst du das einfach spaeter machen. Ganz andere Situation, aber mein Kind hat in Deutschland keinen Nachnamen und kann somit nicht registriert werden, weil ich meinen neuen Namen in Deutschland noch nicht anerkennen haben lasse. Vielleicht geht da ja irgendwas in diese Richtung. Ruf das Konsulat an.....

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von TRB am 27.10.2020, 0:48 Uhr

Ich schreib dir privat

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von KatrinLesmier am 27.10.2020, 9:44 Uhr

Hallo,
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Es wäre wirklich eine Erleichterung, wenn es dieses Gesetz nicht mehr gäbe, es kommt mit wirklich sehr altmodisch vor.
Ich bin Deutsche, aber der Papa ist Franzose. Soweit ich es gelesen habe, gilt deutsches Recht, wenn das Baby in Deutschland zur Welt kommt.

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von KatrinLesmier am 27.10.2020, 9:46 Uhr

Hallo Luvi,
Ich lebe derzeit in Frankreich, hatte aber vor wieder nach Deutschland zu gehen, um das Kind dort zu gebären und aufzuziehen. Evtl macht es aber tatsächlich mehr Sinn, es in Frankreich und zur Welt zu bringen und erst dann nach Deutschland zu gehen, denn dann gilt tatsächlich französisches Namensrecht, welches viel weniger rigide ist als das deutsche.
LG und danke

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von KatrinLesmier am 27.10.2020, 9:49 Uhr

Hallo,
Das mit dem Konsulat ist eine gute Idee. Allerdings wäre das glaub ich nur der Fall, wenn das Kind in Frankreich geboren wird. Ich hatte eigentlich vor, in Deutschland zu gebären und dann dort zu bleiben, deshalb wird alles so kompliziert. Aber evtl ist es einfacher, hier in Frankreich zu entbinden und dann alles nach Deutschland übertragen zu lassen.
Wow, gar keinen Nachnamen? Ich wusste gar nicht, dass sowas geht! Was machst du nun?
LG

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von KKM am 27.10.2020, 16:17 Uhr

Ich würde UNBEDINGT in Deutschland entbinden.

DU darfst nämlich in ein anderes Land umziehen. Zum Umzug des Babys muss der Vater zustimmen!
Schwanger giltst Du als 1 Person.

Überlege es Dir ganz gut!

Stell Dir vor, Du musst bis zur Volljährigkeit des Kindes in Frankreich bleiben - oder ohne Kind in Deutschland leben.

Ist mies dem Vater gegenüber, ich weiß.....

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von KKM am 27.10.2020, 16:19 Uhr

Habe unten noch dazu geschrieben....

Der Name des Kindes wäre mir viel weniger wichtig als mit Kind in Deutschland zu leben.

ICH würde vor der Geburt Fakten schaffen und nach Deutschland umziehen.
Je schneller, je besser.

Nach der Geburt muss der Vater dem Umzug zustimmen.
Gehst Du ohne Zustimmung mit Kind, kannst Du wegen Kindesentführung verklagt werden.

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von luvi am 28.10.2020, 22:47 Uhr

Hallo,
Habt ihr euch bei der Eheschließung auf einen Familiennamen geeinigt, bzw. einen Namen, den die Kinder haben werden?

Wenn das Recht in Frankreich euch erlaubt, dass das Kind den Namen der Mutter bekommt, ist das auch in Deutschland möglich. Wenn das Kind einen ausländischen Vater hat, darf man wählen, nach welchem Recht man den Namen des Kindes vergibt.

Mein Kind hat z. B. 2 Familiennamen, da wir bei Geburt des Kindes in Deutschland den Familiennamen nach spanischem Recht vergeben haben.

Frag mal bei den Franz. BOTSCHAFT IN D und der Deutschen bo in F nach.

LG luvi

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Re: Nachname des Kindes nach Scheidung

Antwort von luvi am 28.10.2020, 22:57 Uhr

Hallo,
Beim Umzug nach Deutschland, ob noch schwanger oder nicht, musst du das französische Recht beachten. Die deutschen Rechte spielen erst mal keine Rolle (auch wenn du Deutsche bist).

Wie sieht es mit einer Scheidung in Frankreich aus? Geht die schneller als in Deutschland?

Oder mit der Anerkennung des Kindesdurch den tatsächlichen Vater?

Hast du dich mit dem französischen Recht vertraut gemacht? Ihr lebt doch jetzt dort. Das ist für dich ausschlaggebend.

Dass ein Kind ohne Namen ist, kenne I h nicht. Ich kenne allerdings die hinkende Namensführung. Da haben Leute in 2 Ländern unterschiedliche Familiennamen.

Was mir noch einfällt.
Kennst du das Forum info4alien.de?
Da geht es um ausländerrechtlichen Themen. Es antworten u.a. auch Mitarbeiter von Botschaften.

LG luvi

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