Geschrieben von sammy_klein am 30.03.2023, 18:17 Uhr |
Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage zur Elterngeldberechnung helfen. Ich bin etwas unsicher, da das EG ja nach Lebensmonaten ausgezahlt wird, das Gehalt aber nach Kalendermonaten.
Ein Beispiel:
Ich beantrage EZ und EG für mein Kind für den 7. Lebensmonat. Dieser liefe vom 15.4.-15.5.. Bis zum 14.4. würde ich voll arbeiten, ab dem Zeitpunkt, zu dem ich in EZ bin, also nicht mehr.
Würde nun trotzdem etwas von dem Gehalt, das ich im April noch bekomme (würde Ende April ausgezahlt) für meine Tätigkeit bis zum 14.4., etwas angerechnet (also vom EG abgezogen) oder würde ich für den Monat das volle EG bekommen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
sammy
- Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt - sammy_klein 30.03.23, 18:17
- Re: Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt - kleiner Löwe 30.03.23, 22:42
- Re: Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt - sammy_klein 31.03.23, 12:53
- Re: Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt - kleiner Löwe 31.03.23, 14:19
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