Geschrieben von kleiner Löwe am 30.03.2023, 22:42 Uhr |
Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt
Hallo,
nein, das Gehalt wird nicht angerechnet, da der EG-Monat erst nach der Gehaltszahlung beginnt.
Also du bekommst für den April bis 14.4. Gehalt, vom 15.4.-14.5. EG und wenn du im 8. Monat wieder arbeitest, dann bekommst du ab 15.5. für Mai wieder anteilig Gehalt.
Beachte, dass du nicht 15.4.-15.5. beantragst, sondern bis 14.5., da ja ab 15.5. der neue Lebensmonat beginnt.
Wichtig ist, dass du mindestens 2 Monate volles EG beziehst.
Du würdest nur etwas vom EG abgezogen bekommen, wenn du in dem Lebensmonat, in dem du Elterngeld beziehst, arbeiten würdest. In deinem Fall also zwischen 15.4. und 14.5.
Anders ist das bei EG-Plus und TZ-Arbeit.
Viele Grüße
- Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt - sammy_klein 30.03.23, 18:17
- Re: Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt - kleiner Löwe 30.03.23, 22:42
- Re: Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt - sammy_klein 31.03.23, 12:53
- Re: Elterngeldberechnung nach Lebensmonaten - was bedeutet das für Anrechnung Gehalt - kleiner Löwe 31.03.23, 14:19
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