Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von KKM am 28.02.2021, 11:17 Uhr

Danke

Dann ist der Erstwohnsitz in Berlin zumindest für mich als Bezieher des Kindesgeldes unschädlich.
Sicherheitshalber lassen wir ihren Zweitwohnsitz hier. Nachteile hat das scheinbar nicht.

 
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