Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 14.10.2019, 10:34 Uhr

Bestattungspflicht

Solange Dein Lebensgefährte nur Dein Lebensgefährte und Eure Kinder minderjährig sind, sind Deine Eltern Deine nächsten Angehörigen. So ist das einfach.

Ganz unabhängig von der Bestattungspflicht halte ich es für sehr sinnvoll, bei der vorliegenden Konstellation einen Notar aufzusuchen und gewisse Dinge vertraglich zu regeln.

Es ist einfach so, daß die Ehe - rein rechtlich - nichts anderes als ein Vertrag ist, der viele praktische Dinge quasi übergeordnet regelt. Selbstverständlich kann man sich einigen, das so nicht zu wollen, aber dann muß man sich halt mit vielen, kleinen Einzelverträgen herumschlagen.

Es geht ja nicht nur um die Bestattung. Dein Lebensgefährte hat keinerlei Mitspracherecht, was Deine Krankenhausbehandlung geht - das entscheiden nach derzeitiger Rechtslage Deine Eltern. Er darf Dich im Zweifel nicht mal auf der Intensivstation besuchen.

Mit dem Erbe geht es weiter - Du erbst nichts von ihm und er nichts von Dir, wenn Ihr das nicht ausdrücklich per Testament regelt. Ihr müßt Euch gesondert absichern, wenn einem von Euch was passiert. Wenn Du derzeit auf Einkommen verzichtest, weil Du Eure Kinder erziehst, profitierst Du nicht von den Rentenpunkten, die er derweil ansammelt - das müßt Ihr anderweitig abfedern. Und so weiter.....

 
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