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Geschrieben von Ellert am 01.05.2023, 9:45 Uhr

2 Jahre Elternzeit...

Ich bin aus dem Thema raus und frage mich ob das so hinhaut...

Als ich damals unsere Kinder bekam gabs drei Jahre Erziehungsurlaub und nach 6 Monaten entweder Erziehungsgeld oder man hatte Pech wenn der Mann normal verdiente.
Jetzt gibt es ja das eine Jahr Elterngeld nach Einkommen oder einige splitten das ja auch auf zwei Jahre.
Stimmt es wirklich dass es nur 20 Monate Elterngeld gibt sprich nicht zum zum 2.Geburtstag ? Ist man dennoch weiter in der gesetzlichen KV drin unentgeltlich und lebt dann vom Ersparten ?

 
5 Antworten:

Re: 2 Jahre Elternzeit...

Antwort von lilly1211 am 01.05.2023, 9:54 Uhr

Ja, das ist so. Man lebt dann von der Hälfte des Mutterschutzgeldes welches man zurückgelegt hat. Die 8 Wochen Mutterschutzgeld zählen ja als die ersten zwei Monate, werden aber nicht halbiert.

Ist denn dein Enkel schon geboren?

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Re: 2 Jahre Elternzeit...

Antwort von lilly1211 am 01.05.2023, 10:05 Uhr

Gratis Krankenversicherung hat man, sofern man noch einen Job hat, bis zum Ende der Elternzeit. Also maximal drei Jahre.

Wenn man keinen Job mehr hat unterdessen dann muss man die Krankenkasse fragen und ggf wechseln. So ging es mir. Ich war bei der mobil oil, die hätten nur 1 Jahr mich gratis versichert. Begründung war dass das zweite Jahr eben nur die Restzahlungen sind.

Ich bin dann zur DAK. Die haben mich bis zum 2. Geburtstag gratis versichert. Zum 2. Geburtstag hab ich mich arbeitslos gemeldet und war darüber versichert, hatte dann aber bald einen Job (selbst gefunden). Die Lösung über ALG1 ginge glaube ich 12 Monate plus Hälfte der Zeiten in denen man deren Maßnahmen besucht. Das war mir persönlich aber zu doof, ich habe lieber gearbeitet. Viele nutzen das aber aus. Es reicht ein Job der knapp über der Minijobgrenze liegt.

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Re: 2 Jahre Elternzeit...

Antwort von Ellert am 01.05.2023, 11:09 Uhr

gefühlt war das früher alles leichter
da wusste man gleich es gibt nichts, nichtmal Kindergartenplätze...
Dass der Mutterschutz abgeht war klar, dann reicht es ja bei einem Jahr bis zum Ende des 1.Jahres, aber klar von der Logik her gäbe es 10 Monate Elterngeld, die mal zwei sind nur 20.

Bei uns damals gabs wenn es gab bis zum zweiten Geburtstag Erziehungsgeld, darum hat mich die Aussage jetzt auch so verwirrt. Mit Glück gabs noch was vom Land bis zum 3. Geburtstag, haben wir alles nur fürs erste bekommen, ab dem zweiten leider nichts mehr.

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Re: 2 Jahre Elternzeit...

Antwort von MamaausM2 am 01.05.2023, 13:59 Uhr

Je nach Dauer des Mutterschutzes gibt es Geld evtl nur bis zum 21. Lebensmonat. Das es komplett für zwei Jahre Elterngeld gibt, stimmt meist nicht. Die Monate mit Mutterschaftsgeld müssen als Basis genommen werden und die restlichen Monate dann als EG plus. Das ist aber nur die Hälfte vom Basis.

Bei einem Arbeitgeber ist man aber während der Elternzeit beitragsfrei versichert.

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Re: 2 Jahre Elternzeit...

Antwort von Neverland am 01.05.2023, 15:00 Uhr

Solange man in Elternzeit ist, ist man auch weiterhin versichert. Auch dann, wenn man kein Elterngeld bezieht oder nicht arbeitet. Elternzeit setzt einen Arbeitgeber voraus. Ob die Krankenversicherung kostenlos ist, hängt von der Form der Krankenversicherung ab, die man bei Eintritt in der Elternzeit hatte. Wer vorher seine Beträge selbst zahlen musste, muss das auch in der Elternzeit.

Elterngeld kann man Basis längstens 14 Monate beziehen, wobei der Mutterschutz mit berücksichtigt wird und 14 Monate nur für Alleinerziehende oder im Härtefall gelten. Sonst längstens 12 Monate und die beiden anderen Monate kann das andere Elternteil übernehmen. Splittet man das Elterngeld in Elterngeld Plus, kann man jeden Monat ohne Mutterschutz in 2 Elterngeld Plus Monate ändern. Es gehen also längstens 28 Monate Elterngeld Plus, sofern der alleinerziehende Vater ab Geburt nimmt. Bei nicht alleinerziehende Müttern gehen längstens 22 Monate Elterngeld. Darüber hinaus kann man auch noch bis zu 4 Monate Partnerschaftsbonusmonate beziehen, sofern ab dem 15ten Lebensmonat mindestens ein Elternteil sich immer in EG Bezug befunden hat und danach bei die Voraussetzungen vor die Partnerschaftsbonusmonate erfüllen. In der Realität nutzen die wenigsten Eltern diese Monate.

Solange man EG bezieht, ist man weiterhin krankenversichert - egal was ein unfähiger Mitarbeiter einer Online-Plattform am Telefon behauptet. Bei der gesetzlichen kostenlos, sofern man nicht arbeitet. Privat muss selbst bezahlt werden.

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