Rund um die Erziehung

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Geschrieben von pittiplatsch80 am 27.02.2007, 12:31 Uhr

natürlich ist es möglich...

dein arbeitgeber muss nur zustimmen,denn lt gesetz hast du dich für die ersten 2 jahre festzulegen.das dritte kann dir dein chef dann nicht verwehren,wenn du auf 3 verlängerst,aber von ein auf 2 muss er zustimmen. (für viele ist das leider eine m öglichkeit,sich so dem anehmer zu entledigen.. :0( indem sie es verweigern.

habt ihr einen betriebsrat? frag doch mal den,ob die gründe,die dein chef da anbringt,überahupt rechtens sind,warum es angeblich nicht gehen soll..

lg pitti

 
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