Rund um die Erziehung

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Geschrieben von SusanneZ am 27.02.2007, 9:13 Uhr

Der AG hat leider Recht, ABER...

Hallo norincy,

dein AG hat leider Recht! Hier der Link:
"Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist."
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Anmeldung

Aber wenn du mal nett mit ihm redest und eine weiche Stelle bei ihm findest, dann besteht zumindest die Möglichkeit, dass er seine Zustimmung auf ein weiteres Jahr gibt.

LG und Viel Erfolg

 
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