Geschrieben von SusanneZ am 27.02.2007, 9:13 Uhr |
Der AG hat leider Recht, ABER...
Hallo norincy,
dein AG hat leider Recht! Hier der Link:
"Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist."
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Anmeldung
Aber wenn du mal nett mit ihm redest und eine weiche Stelle bei ihm findest, dann besteht zumindest die Möglichkeit, dass er seine Zustimmung auf ein weiteres Jahr gibt.
LG und Viel Erfolg
- Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - norincy 27.02.07, 8:53
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - Dajana79 27.02.07, 8:59
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - minimann 27.02.07, 9:09
- Der AG hat leider Recht, ABER... - SusanneZ 27.02.07, 9:13
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - minimann 27.02.07, 9:09
- Ja, der AG hat recht - tinai 27.02.07, 9:52
- natürlich ist es möglich... - pittiplatsch80 27.02.07, 12:31
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - Tinsche79 27.02.07, 13:24
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - suermel 28.02.07, 9:32
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - Dajana79 27.02.07, 8:59