Geschrieben von tinai am 27.02.2007, 9:52 Uhr |
Ja, der AG hat recht
Gute Informationen dazu findest Du unter www.familienhandbuch.de.
Das dritte Jahr kannst Du aber immer noch beantragen mit einer Frist von 8 Wochen vor Antritt. Das zweite Jahr kannst Du jetzt aber nicht einfach einfordern.
Gruß Tina
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- Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - norincy 27.02.07, 8:53
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - Dajana79 27.02.07, 8:59
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - minimann 27.02.07, 9:09
- Der AG hat leider Recht, ABER... - SusanneZ 27.02.07, 9:13
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - minimann 27.02.07, 9:09
- Ja, der AG hat recht - tinai 27.02.07, 9:52
- natürlich ist es möglich... - pittiplatsch80 27.02.07, 12:31
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - Tinsche79 27.02.07, 13:24
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - suermel 28.02.07, 9:32
- Re: Hilfe!!! Erziehungsurlaub falsch beantragt???? - Dajana79 27.02.07, 8:59
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