Rund um die Erziehung

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Geschrieben von Pamo am 02.11.2022, 18:20 Uhr

Kind als Atheisten vor fundamentalchristlicher Verwandschaft schützen

Ja, dann regt sie sich halt auf. Sie darf das. Du darfst aber weggehen bzw. sie zum Gehen auffordern.

Du bist nicht zu einer Diskussion verpflichtet. Wechsel doch einfach das Thema, wenn jemand mit einer Taufdiskussion kommt:

Familie: "Das Kind ist noch immer nicht getauft!? Oweh, was bist du für ein mieser Vater? Was sollen die Leute denken?! Das Kind wird in der Hölle schmoren! Jetzt rechtfertige dich, wann ist die Taufe endlich, was sagst du gottloser Hund?!"

Du: "Was ich sage? Ich sag dann mal, dass ich gleich noch bei Edeka vorbei muss, Petersilie und Koriander kaufen. Erdbeermarmelade ist auch aus, allerdings mag im Himbeer lieber. Wie ist das bei dir: Erdbeer oder Himbeer?"

Familie: "Waaas? Spinnst du? Es geht um die Seele deines Kindes und den Ruf der Familie!"

Du: "Ja, ich spinne. Ich habe auch Häkeln gelernt. --- So, es war nett wie immer, jetzt fahr ich zu Edeka. Macht's gut."

Die Großeltern haben kein eigenes Umgangsrecht, wenn nicht bereits eine Bindung zum Kind besteht. Wenn ihr also Kind und nervige Familie auseinander haltet, dann gibt es von deren Seite auch keine Rechte.

 
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