Baby und Job

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Geschrieben von Johanna3 am 25.10.2019, 22:48 Uhr

@jungmami- falsche BERATUNG

Selbstverständlich darf das Attest angezweifelt werden. Allerdings kann die Schwangere (was schon mal versucht wird) nicht zum Besuch beim Betriebsarzt verpflichtet werden, sondern kann einen weiteren Arzt ihrer Wahl aufsuchen - um die Glaubwürdigkeit bezüglich des Attestes überprüfen zu lassen.

 
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