Baby und Job

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von dhana  am 25.10.2019, 14:07 Uhr

ihr redet aneinander vorbei

Hallo,

es gibt beim Berufsverbot 2 Unterscheidungen.
Das individuelle Arbeitsverbot und das Allgemeine.

Das Allgemeine spricht der Arbeitgeber aus, wenn der Arbeitsplatz grundsätzlich nicht für eine Schwangere geeignet ist - bei uns im Labor z.B. wegen gefährlichen Stoffen, mit denen gearbeitet wird. Da gibt es keine andere Lösung, Ersatzarbeitsplatz ist auch nicht gegeben - da wird ab dem ersten Tag des bekanntwerdens der Schwangerschaft vom Arbeitgeber ein Arbeitsverbot ausgesprochen - unabhängig davon wie es der Schwangerene geht, rein auf den Arbeitsplatz bezogen. Dieses Arbeitsverbot kann auch NUR ein Arbeitgeber aussprechen, da ist der Arzt raus.

Aber es gibt auch das individuelle Arbeitsverbot - das spricht ein Arzt aus, wenn ein Arbeitsplatz zwar grundsätzlich bei einer Schwangernen ok ist - aber bei dieser einen Schwangerschaft halt nicht geht.
z.B. wenn starke Gerüche (z.B. starke Essensgerüche) sind auf die diese eine Schwangerne mit extremer Übelkeit reagiert und die Schwangerschaft durch diese Übelkeit/Erbrechen bedroht ist - dann darf auch ein Arzt ein individuelles - oder auch partielles Arbeitsverbot aussprechen (z.B. bis die Übelkeit abklingt, oder nur wenige Stunden am Tag). Gilt aber nur wenn das Problem schwangerschaftsbedingt ist, aber keine Krankheit.

Gruß Dhana

 
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