Geschrieben von FrauvonWunderfitz am 18.02.2011, 10:53 Uhr |
Wie ist das richtige Vorgehen?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Ich arbeite in der Altenpflege und bin derzeit wegen einer Perimyokarditis krank geschrieben und zwar bis zum 11.3.2011
Ich bin aber derzeit auf Jobsuche, weil ich aus der Pflege rauss möchte.
Wie verhält es sich nun, wenn ich eine Zusage zum 01.03.2011 bekommen würde?
Wie ist das dann mit der Krankmeldung, die noch bis zum 11.3. läuft?
Re: Wie ist das richtige Vorgehen?
Antwort von SEAGLD am 18.02.2011, 12:42 Uhr
Deine Krankschreibung ansich hat damit nichts zu tun. Du wärst weiterhin krank geschrieben, oder kannst Dich auch wieder arbeitfähig schreiben lassen.
Was aber viel interessanter aus meiner Sicht ist, ist wie Deine Kündigungsfrist aussieht.
LG Sabine
Re: Wie ist das richtige Vorgehen?
Antwort von FrauvonWunderfitz am 18.02.2011, 12:48 Uhr
Hallo Sabine,
im AVR steht bis zu 5 Jahre Beschäftigung -> 6 Wochen
aber auch
Das Dienstverhältnis kann im gegenseitigen Einverständnis jederzeit durch einen Auflösungsvertrag beendigt werden.
Ich könnte jetzt wieder arbeiten
eben nur keine körperlich anstrengende Sache wie Pflege.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe
ist die Krankmeldung hinfällig wenn ich zum 1.3. eine andere Stelle finde?
Muss ich das der KK melden?
Ja...oder?
Re: Wie ist das richtige Vorgehen?
Antwort von Zweizahn am 18.02.2011, 13:21 Uhr
Hast du schon mal daran gedacht, was wäre, wenn dein jetziger Arbeitgeber NICHT mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden wäre?
Re: Wie ist das richtige Vorgehen?
Antwort von FrauvonWunderfitz am 18.02.2011, 14:24 Uhr
Meine Erkrankung erlaubt es mir nicht
bis auf weiteres nicht
in diesem Beruf zu arbeiten.
Ich bin bereits seit November krankgeschrieben
und Kardiologin spricht von bis zu einem weiteren halben Jahr
Verbot
Re: Wie ist das richtige Vorgehen?
Antwort von leasi am 18.02.2011, 15:06 Uhr
Hi,
ein Aufhebungsvertrag wird dein AG mit Sicherheit zustimmen wenn du ihm Mitteilst, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Pflege arbeiten kannst.
Ich würde da auf jeden Fall mit offenen Karten spielen und ihm auch sagen das du ab dem 1.3. woanders anfangen kannst.
Ich würde mich vom Arzt ab dem 1.3 wieder gesund schreiben lassen und die KK darüber informieren das du den AG wechselst.
Das alles nätürlich nur unter der Vorraussetzung das du einen neuen Arbeitsvertrag vorab unterschrieben hast.
LG leasi
Re: Krank ist krank
Antwort von Benedikte am 19.02.2011, 12:12 Uhr
und hängt von Dir ab- nicht vom arbeitegeber.
Von daher- entweder ist die Krankeschreibung richtig, dann bist Du auch bei einem anderen arbeitegeber erstmal krank- oder die Krankmeldung ist ermogelt- dann stimmt sie auch jetzt nicht.
Aber keinesfalls kannst Du bei arbeitegeber A krank sein udn im gleichen Zsutand bei arbeitegeber B gesund.
Benedikte
das ist so nicht korrekt...
Antwort von FrauvonWunderfitz am 19.02.2011, 21:37 Uhr
ich darf mich nicht körperlich belasten
wohl aber einen Bürojob ausüben.
Nun habe ich die Wahl:
entweder ich falle noch für ca. ein halbes Jahr aus
oder
ich bemühe mich um einen Job, in dem ich mich bereits zum jetzigen Zeitpunkt wieder einbringen kann
eine ermogelte Krankschreibung bei per MRT gesicherter Diagnose Perimyokarditis die musst du mir mal zeigen
Auf diese Krankheit hätte ich verzichtet
das kannst du mir glauben
Re: das ist so nicht korrekt...
Antwort von Benedikte am 21.02.2011, 21:49 Uhr
oh- aber meinst Du, die stellen jemand ein, der gerade für ein halbes Jahr krank geschrieben ist?
Ich habe auch einen totalen Bürojob- aber man muss immer mal körperlich ran.
ich meine- viel Glück- aber ob sich darauf ein Arbeitgeber einläßt? Jemanden zu nehmen, der nur ganz eingeschränkt belastbar ist?
Gruss Benedikte
Re: das ist so nicht korrekt...
Antwort von FrauvonWunderfitz am 22.02.2011, 11:43 Uhr
vielleicht habe ich eine falsche Vorstellung von Büroarbeit
aber ich denke, dass ich dort nicht permanent bis zu 90 Kilo über 8 Stunden körperlich bewältigen muss, denn das ist bei uns in der Pflege bei unseren Bewohnern Normalität.
Ich bin bis zum 11.3 krank geschrieben
danach verlängert sich die Krankmeldung wenn ich keinen neuen Job habe
habe ich einen ist sie hinfällig
Bin ich verpflichtet dem neuen AG mitzuteilen, dass ich die letzten Monate krank war?
LG
Juhuuuuuuuh ich werd verrückt!!! Hab endlich einen Bürojob....
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