Baby und Job

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Geschrieben von junima am 12.10.2006, 16:23 Uhr

von Berlinerin zu Berlinerin:

Als positives Einkommen gilt die Summe des Einkommens aus Arbeitseinkommen, Kapitalerträgen, Mieteinnahmen, Pachteinnahmen usw. also allem was auch in der Steurerklärung als steuerrelevantes Einkommen zählt. Es ist praktisch das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres.

Das Amt zieht davon dann Pauschalen (zB. für Werbungskosten, Sozialversicherung) ab, die aber mit den Steuerpauschalen nichts zu tun haben. Nach dem Netto, das das Amt so errechnet hat und das vom echten Netto abweichen kann, wird der Kostenbeitrag errechnet.

junima

 
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