Geschrieben von trixi am 11.10.2006, 16:36 Uhr |
Teilzeitantrag, Ablehnung?
Rutsch mal in euer Forum rein, weil ich eine Frage habe. Also ich bin noch in der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten gegangen.
Ohne Probleme vom AG.
Meine Schwester( andere FA ) möchte nächstes Jahr in der Elternzeit auch Teilzeit gehen. Hat das nun dem AG mitgeteilt. Der hat abgelehnt. Sie kann nur als Vollzeit wiederkommen. Das bekommt sie jetzt aber erst noch schriftlich, warum.
Nun meine Frage vorweg, welche zwingenden betrieblichen Gründe müssen bestehen, um den Antrag abzulehnen? Das ist eine sehr große FA, und sie ist länger als 2 Jahre dort beschäftigt.
Danke schon mal.
Im Gesetz ist ...
Antwort von junima am 11.10.2006, 16:48 Uhr
...nicht eindeutig festgelegt, aus welchen Gründen im Einzelnen ein Antrag auf TZ abgelehnt werden kann. Es sagt nur, dass er ihn nur ablehnen kann, wenn "beitiebliche Gründe entgegenstehen". Was genau, diese Gründe sein können wird nur an Beispielen erläutert. Es müsseten WESENTLICHE Beeinträchtigungen bei der Otganisation des Arbeitsablaufs, der Sicherheit im Betrieb oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten sein. Das heisst, dass nicht jede Beeinträchtigung wegen TZ ein Ablehnungsgrund sein kann. Dem AG ist (je größer er ist um so mehr) z.B. eine Umstellung der Arbeitsabläufe zuzumuten, wenn das keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursacht. Also erstmal die Begründung des AG abwarten. Dann könnte man prüfen, ob die tragfähig oder vorgeschoben ist...
junima
Ich kann junima nur zustimmen. Ihr müsst erstmal die Begründung abwarten. - o.T.
Antwort von Chrissicat am 11.10.2006, 20:51 Uhr
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