Geschrieben von Abbey am 15.05.2011, 18:12 Uhr |
Urlaub bei minijob
Hallo,
ich habe nun kürzlich eine 400Euro-Stelle angetreten. mir wurde nun der Arbeitsvertrag zugeschickt, indem steht, dass ich keine Ansprüche auf Urlaub hätte.
Eine Kollegin erzählte mir nun, dass es seit ca 2 Moante ein neues Gesetz gäbe, nach dem auch bei einer 400Euro-Stelle Urlaubsanspruch bestehe.
Bei Minijobzentrale bin ich leider nciht weiter schlau geworden.
Weiß jemand hier von der neuen Regelung und hat mir nen link dazu?
Danke im Vorraus, Abbey.
Re: Urlaub bei minijob
Antwort von carry2 am 15.05.2011, 19:34 Uhr
Diese Regelung gibt es schon länger. Ich kann die aber nicht sagen wie lange.
Beim Minijob sind es 4 Wochen. D.h. wenn du 2 Tage die Woche arbeitest dann hast du 8 Tage Urlaub, was 4 Wochen entspricht.
LG
Re: Urlaub bei minijob
Antwort von Bambie am 15.05.2011, 19:38 Uhr
Ich arbeite auch nur zweimal die Woche auf 400€ Basis, bekomme aber anteilsmäßig Urlaub, wie er im Tarifvertrag bei uns geregelt ist - und das sind 12 Tage. Generell steht dir schon Urlaub zu, aber vielen AG ist das leider trotz Rechtslage egal - dann holen sie sich halt jemand anderen. Leider.
Gruß
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Antwort von Tinai am 16.05.2011, 10:37 Uhr
Hallo,
wie alle Arbeitnehmer haben auch Minijobber Anspruch auf bezahlten gesetzlichen Urlaub, der ist unabdingbar. Selbst wenn Du den Vertrag unterschreibst, dass Du keinen Urlaub hast, ist das nicht gültig.
De facto wird es aber meist so gehandhabt, insbesondere bei Minijobs, die zu unregelmäßigen Zeiten durchgeführt werden, weil die Berechnung dann oft nicht ganz einfach ist.
"Minijob" sagt ausschließlich etwas über SV-Pflicht aus und damit über die Abrechnung und Lohnersatzleistungen.
Ganz egal, ob Minijob, Midijob TZ oder VZ, Arbeitnehmerrechte gegenüber Arbeitgeber sind immer die gleichen, das gilt für Urlaub, Krankheit etc.
Nur, wie gesagt, es wird meistens anders praktiziert.
Gruß Tina
Re: Urlaub bei minijob
Antwort von Schlaflos am 16.05.2011, 14:06 Uhr
Tinai hat ja schon das Wesentliche geschrieben.
Ansonsten kannst Du mal hier reinschauen:
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/40_dir/frauengleichstellung/broschueren/23minijob.pdf
(ab S. 31)
oder
http://www.bergischgladbach.de/frauenbuero_2.aspx
(3. Broschüre "Der Minijob - Da ist mehr für Sie drin", S. 8)
LG
Schlaflos
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