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Geschrieben von Suki am 21.11.2008, 8:17 Uhr

subjektives Zeugnis

nein, du musst das nicht annehmen.
(man muss nicht mal eine abmahnung gegen unterschrift annehmen).
die idee mit dem rechtsanwalt finde ich gut. das würde ich einfließen lassen, sollte man die sagen, dass nicht geändert werden kann oder die korrektur wieder so grottenschlecht ist. die adresse vom anwalt würde ich gleich dazu sagen/schreiben.

lg

 
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