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Geschrieben von Nathalik am 20.11.2008, 23:16 Uhr

subjektives Zeugnis

Nein, musst Du nicht. Ich habe nach meiner letzten Kündigung, nachdem ich mein Zeugnis (ebenfalls von irgendeiner unfähigen Person im Ex-Unternehmen verfasst) korrigiert zurückschickte, dazugeschrieben: Bitte senden Sie das Zeugnis direkt an meinen Rechtsanwalt xy/Adresse. Es hat gewirkt. Alle Korrekturen wurden brav eingearbeitet

 
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