Geschrieben von Nathalik am 20.11.2008, 23:16 Uhr |
subjektives Zeugnis
Nein, musst Du nicht. Ich habe nach meiner letzten Kündigung, nachdem ich mein Zeugnis (ebenfalls von irgendeiner unfähigen Person im Ex-Unternehmen verfasst) korrigiert zurückschickte, dazugeschrieben: Bitte senden Sie das Zeugnis direkt an meinen Rechtsanwalt xy/Adresse. Es hat gewirkt. Alle Korrekturen wurden brav eingearbeitet
- subjektives Zeugnis - trixi24 20.11.08, 19:32
- Re: subjektives Zeugnis - Nathalik 20.11.08, 23:16
- Re: subjektives Zeugnis - trixi24 21.11.08, 7:55
- Re: subjektives Zeugnis - Suki 21.11.08, 8:17
- Re: subjektives Zeugnis - speedy 21.11.08, 9:19
- Re: subjektives Zeugnis - Tinai 21.11.08, 10:32
- Re: subjektives Zeugnis - Nathalik 20.11.08, 23:16
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