Geschrieben von Prachtmaedchen82 am 03.03.2013, 11:44 Uhr |
Stimmt nicht!
Jeder Gynäkologe und auch ein Allgemeinmediziner kann ein Beschäftigungsverbot ausstellen, oder eben der Betriebsarzt! Allerdings muss unterschieden werden ob eine Gefährdung durch deinen Arbeitsplatz/die Arbeit besteht ODER du erkrankt bist, physisch oder psychisch ist egal, dann würde stattdessen krank geschrieben!
- Beschäftigungsverbot - Für-heute-anonym 28.02.13, 21:13
- Re: Beschäftigungsverbot - Steffi528 28.02.13, 21:23
- Re: Beschäftigungsverbot - Sternenmeer 02.03.13, 14:28
- Stimmt nicht! - Prachtmaedchen82 03.03.13, 11:44