Baby und Job

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Geschrieben von Jana04 am 10.01.2013, 15:34 Uhr

Seit dem Veranlagungszeitraum 2012

ist es unerheblich, wer in welchem Umfang arbeitet - alle Kinderbetreuungskosten sind ab Geburt bis zum 14. Lj. absetzbar.

VG Jana

 
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