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Geschrieben von Paulebär am 11.02.2008, 12:14 Uhr

Problem wegen VG

Hallo,
hatte mich schon so gefreut auf mein VG am Donnerstag.
heute morgen musste ich mit Paul zum Kinderarzt, er darf nun die ganze Woche wegen Bindehautentzündung nicht in Kiga.
So ein Mist, der potentielle neue AG kommt extra aus Süddeutschland hierher in die gegend für das VG.
Problem ist ich habe keine Oma vor Ort und auch im Kiga kenne ich keine Eltern näher, da Paul von 7-17 Uhr im Kiga ist und ich dadurch nicht in Kontakt mit anderen Eltern komme.

Es ist zum heulen... was kann ich denn auf die Schnelle tun.

LG

 
18 Antworten:

Re: Problem wegen VG

Antwort von doreen_fynn am 11.02.2008, 12:34 Uhr

nachbarn fragen?
babysitter organisieren

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Re: Problem wegen VG

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 11.02.2008, 13:14 Uhr

Vielleicht geht es ihm ja bis Donnerstag schon wieder besser und er kann evtl. für die Zeit des VG in den Kindergarten? Ich würde das auf keinen Fall platzen lassen!!!

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Re: Problem wegen VG

Antwort von u_hoernchen am 11.02.2008, 15:44 Uhr

ich würde an Deiner Stelle einen Babysitter, Nachbarn o.ä. organisieren! Für solche Notfälle musst Du, wenn Du anfängst zu arbeiten, ohnehin gerüstet sein! Wenn Du die Stelle haben willst, ist es immer besser sagen zu können "und für den Notfall habe ich diese und jene Möglicheit, mein Kind kurzfristig und vorübergehend unterzubringen". Wenn Du dem AG jetzt das VG absagst mit der Begründung, Dein Kind sei krank, dann brauchst Du Dich gar nicht weiter zu bewerben - meine Meinung.

Ulrike

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Was ist mit dem Vater

Antwort von tinai am 11.02.2008, 15:57 Uhr

Dann muss er einen Tag frei nehmen. Ist doch wichtig und den Arbeitgeber möchte ich sehen, der dann nein sagt.

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Lösung

Antwort von Paulebär am 11.02.2008, 16:02 Uhr

Der Vater kann im laufenden Schichtbetrieb nicht einfach so frei nehmen, dass ist das Problem, sonst sicher leichter machbar.

Ich arbeite bereits seit 3,5 Jahren wieder, bisher hat es kurzfristig immer gepasst, nur eben jetzt das erste mal nicht.
Die Leute die ich gefragt habe sind alle verhindert.
Aber ich habe meine ehemalige tagesmutti gefragt, die nimmt Paul noch dazu. ;)

Danke für eure Vorschläge!

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Re: Problem wegen VG

Antwort von Paulebär am 11.02.2008, 16:03 Uhr

Darum war ich um eine Lösung bemüht, da ich auch der Meinung bin, dass es gegenüber dem AG einen sehr schlechten eindruck gemacht schon beim VG wegen Kind abzusagen.

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Re: Das ist aber nicht okay....

Antwort von Lavendelrose am 11.02.2008, 16:28 Uhr

Es gibt infektiöse und nichtinfektiöse Bindehautentzündungen. Bei nichtinfektiösen dürfte er in den Kiga gehen, bei infektiösen eben nicht. Da der Arzt ein Kiga-Verbot ausgesprochen hat, ist die Bindehautentzündung, die Dein Sohn hat, also wohl ansteckend und damit hat er dann definitiv nichts bei einer Tagesmutter zu suchen. Ihn trotzdem dorthin zu geben, finde ich den anderen Kindern (und deren wahrscheinlich ebenfalls berufstätigen Eltern gegenüber) mehr als unfair, obwohl ich Dein Problem natürlich verstehen kann.

LG,
Lavendelrose

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Re: Das ist aber nicht okay....

Antwort von moppel03 am 11.02.2008, 16:47 Uhr

Da kann ich mich Lavendelrose nur anschließen.

Ein Kind, das nicht in den Kindergarten darf, hat auch in anderen Betreuungseinrichtungen, wo noch andere Kinder sind, nichts zu suchen.

Ich hätte mich bei meiner Tagesmutter bedankt, wenn ICH dann wegen Bindehautentzündung zu Hause hätte bleiben müssen, und vielleicht ebenso wichtige Termine versäumt hätte.

Nicht korrekt, die Lösung.

Gruß

moppel03

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Re: Das ist aber nicht okay....

Antwort von RenateK am 11.02.2008, 17:22 Uhr

Hallo,
lass Dich jetzt von diesen Aussagen nicht verunsichern. Sicher ist es vielleicht nicht ganz ok, aber wenn es Geschwister wären könnten sie sich auch anstecken, genauso wenn das evtl. vorhandene Kind der Tagesmutter krank wäre und in Deinem Fall geht es halt nicht anders. Ich würde ihn zu der Tagesmutter geben (die das ja darf, anders als die Kita, da ist das einfach nicht zu lässig). Du hast ja offenbar einfach keine andere Wahl.
Gruß, Renate

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Re: Das ist aber nicht okay....

Antwort von moppel03 am 11.02.2008, 17:29 Uhr

In meinem Vertrag stand damals ausdrücklich, daß ich ein Kind mit ansteckenden Krankheiten nicht bringen darf, und der war vom Jugendamt verfaßt.

Es ist ja auch wirklich maßlos unfair gegenüber den anderen berufstätigen Eltern, die alle ihre Verpflichtungen haben.

Ich würde eher nochmal versuchen, Freunde/Bekannte zu mobilisieren.

So ein Vorstellungsgespräch geht ja nicht den ganzen Tag.

Und es geht ja auch nicht um einen Friseurtermin, sondern um Deine weitere berufliche Zukunft.

Kann sich denn wirklich NIEMAND ein paar Stunden frei nehmen, um sich um Deinen Kleinen zu kümmern ?

Gruß

moppel03

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Re: @Renate

Antwort von Lavendelrose am 11.02.2008, 17:31 Uhr

"Der Vater kann im laufenden Schichtbetrieb nicht einfach so freinehmen" heißt nicht, dass man "keine andere Wahl" hat, es heißt, dass man diesen Weg eigentlich gar nicht gehen will, was sowohl frauen- als auch männertypisch ist, jetzt aber vom Thema abweicht.

Die sinngemäße Aussage: "Wenn das Kind Geschwister hätte, könnte es diese auch infizieren, da kann es genauso gut die Kinder bei der Tagesmutter anstecken, ist doch egal" ist eine Nullaussage, Renate, sorry.

Und eine Tagesmutter, die, nur um ein paar Euro mehr zu verdienen oder um einer Bekannten einen Gefallen zu tun, Kinder mit Infektionskrankheiten, die Kiga-Verbot haben, für die Dauer der Erkrankung in ihre Gruppe aufnimmt, handelt meiner Ansicht nach fahrlässig und bekäme von mir schneller die Kündigung, als sie gucken könnte.

LG,
Lavendelrose

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noch ein PS

Antwort von moppel03 am 11.02.2008, 17:38 Uhr

Von den berufstätigen Eltern mal abgesehen.

Du hängst dann vielleicht einem anderen armen Wurm die Krankheit auf, der dann die Schmerzen und das Unwohlsein hat.

Irgendwie schon auch ein kleines bischen Körperverletzung.

Gruß

moppel03

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Re: noch ein PS

Antwort von RenateK am 11.02.2008, 17:42 Uhr

Hallo,
das mit dem Vater würde ich durchaus ernstnehmen, es gibt tatsächlich Arbeitgeber, wo man nicht einfach einen Tag freinehmen kann und blaumachen kann auch gefährlich sein (auch wenn ich das in diesem Fall durchaus in Erwägung ziehen würde). Ansonsten nehmen genug Tagesmütter auch kranke Kinder, ich halte eure Argumentation für absolut übertrieben. Ich hätte damit jedenfalls keine PRobleme, schon gar nicht in so einem dringenden Fall. Es handelt sich ja auch nun wirklich nur um eine Bindehautentzündung und nicht wer weiß was.
Gruß, Renate

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Re: noch ein PS

Antwort von moppel03 am 11.02.2008, 17:53 Uhr

Na, da bin ich ja heilfroh, daß das bei uns anders gehandhabt wurde.

Um einen Schnupfen hat meine Tagesmutter auch nicht "rumgestritten", aber bei solchen Sachen war definitiv Schluß.

Sonst hätte sie auch in den Wintermonaten eher ein Lazarett betreiben können, und hätte neben ihren Tageskindern auch noch ihre eigene Familie unnötig gefährdet.

Von allem Rechtlichen / Möglichen mal abgesehen finde ich es einfach nur unverantwortlich, WISSENTLICH ein ansteckendes Kind zu anderen Kindern zu geben.

Na ja, leider haben wir mit der Diskussion Paulebär nicht wirklich geholfen.

Ich drück auf alle Fälle die Daumen, daß alles doch noch irgendwie gut klappt.

Gruß

moppel03

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Infektiöse Bindehautentzündung nicht ansteckend,....

Antwort von tinai am 11.02.2008, 18:40 Uhr

spätestens 48 Stunden nach der ersten Gabe eines Antibiotikums (antibiotische Augensalbe), das jedenfalls sagte meine Kinderärztin.

Also bis Donnerstag darf da nichts mehr ansteckend sein. Voraussetzung ist natürlich, dass so ein Antibiotikum gegeben wird (war bei uns immer Kanamytrex).

Viel Erfolg beim Vorstellungsgespräch.

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Re: Infektiöse Bindehautentzündung nicht ansteckend,....

Antwort von moppel03 am 11.02.2008, 18:47 Uhr

So, und DAS war nun endlich ein hilfreicher Beitrag.

Wenn das so richtig ist, dann kann sie natürlich auch zur Tagesmutter.

Uff.....das war so richtig "lange Rede, kurzer Sinn"........

Gruß und viel Glück

Karen

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Re: Die Grundregel dabei lautet...

Antwort von Lavendelrose am 11.02.2008, 19:18 Uhr

...so lange die Bindehautentzündung ansteckend ist, wird Kiga-Verbot erteilt. Wenn der behandelnde Arzt den Jungen eine Woche vom Kindergarten ausschließt, muss man davon ausgehen, dass er diese Zeit als infektionsriskant einschätzt und diesem Urteil sollte man auch vertrauen. Falls der Kleine am Donnerstag grundsätzlich nicht mehr ansteckend sein sollte, war auch die ganze Aufregung umsonst, dann bräuchte er nämlich theoretisch auch nicht zur Tagesmutter, sondern könnte wieder ganz normal in den Kiga.

Ergo: Arzt anrufen und nachfragen und hoffen, dass sich das Problem damit von selber regelt.


LG,
Lavendelrose

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Re: Die Grundregel dabei lautet...

Antwort von Paulebär am 12.02.2008, 11:43 Uhr

Ich wollte mit meiner Lösung keine solche Riesendiskussion auslösen.

2 Fakten um klarzustellen:

Meine ehem. Tamu hat nur noch Mo und Dienstags 2 Kinder, hat also am DO kein anderes Kind da.
Zum anderen ist bei Gabe der Augentropfen nach 2 tagen keine Ansteckungsgefahr mehr da.
Nur um die Erkältung noch auszukurieren bleibt er auch noch bis ende der woche zuhause.

Danke dennoch für eure anregungen

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