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Geschrieben von speedy am 10.07.2014, 9:32 Uhr

nichts machen

Hi,
Gerechtigkeitssinn hin oder her - ist halt so. Beim Gehalt kann die dasselbe passieren - ein IT-ler, der 1998 angefangen hat, bekommt 70.000 Eur, eine neue Kraft mit gleicher Qualifikation, der 5 Jahre später anfängt nur noch 45.000. So lange keine Bindung an einen Tarifvertrag besteht, ist Urlaub doch wie Gehalt auch Verhandlungssache und eine individuelle Komponente. Von daher würde ich da gar nichts unternehmen, Verträge nachträglich zum Schlechteren ändern geht ohnehin nur über die Änderungskündigung...

Wenn du aber schreibst, die U-Tage wären noch aus dem alten Vertrag, der dann irgendwann auf TZ angepasst worden wäre, dann wird normalerweise auch automatisch der Urlaub angepasst - bei festen Tagen die U-Tage, ansonsten der Stundengegenwert des Urlaubs. Wenn es jetzt allerdings schon jahrelang anders ausgeübt wurde (d.h. verwaltungstechnisch falsch gehandhabt wurde), dann kann sich der Kollege auf betriebl. Übung berufen und auch dann kann nichts mehr geändert werden.

Für eine genauere Aussage müsste ich aber die Verträge nebst Änderungen etc. kennen.

Gruß, Speedy

 
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