Geschrieben von Astrid18 am 04.02.2009, 11:44 Uhr |
Nein! Bis zu 5 Tage muss der AG zahlen, es sei denn...
Zum Beispiel der Münchener Kommentar zum BGB, oder der Nomos-Kommentar, wobei sich wohl aus der Anrechnung nach S. 2 ergibt, dass eine Leistung der GKV zu verrechnen ist.
Ich bin auch erst vor kurzem darauf gestoßen bzw. von einer Freundin informiert worden. Als PKV-Versicherte habe ich letztes Jahr im Nachhinein Urlaub genommen, aber für die Zukunft weiß ich es besser....
- unbezahlte oder bezahlte Freistellung - wie ist es bei euch üblich ? - Annas Truppe 03.02.09, 20:43
- Re: unbezahlte oder bezahlte Freistellung - wie ist es bei euch üblich ? - Tinai 03.02.09, 20:57
- Re: es geht nicht um eigene Krankheit - Annas Truppe 03.02.09, 21:05
- Jetzt habe ich es verstanden - Tinai 03.02.09, 22:16
- Re: es geht nicht um eigene Krankheit - Annas Truppe 03.02.09, 21:05
- Re: unbezahlte oder bezahlte Freistellung - wie ist es bei euch üblich ? - berita 03.02.09, 21:37
- Re: unbezahlte oder bezahlte Freistellung - wie ist es bei euch üblich ? - Mama von Jonas und Lea 03.02.09, 21:59
- Re: unbezahlte oder bezahlte Freistellung - wie ist es bei euch üblich ? - desireekk 04.02.09, 8:30
- Nein! Bis zu 5 Tage muss der AG zahlen, es sei denn... - Astrid18 04.02.09, 10:05
- Re: Nein! Bis zu 5 Tage muss der AG zahlen, es sei denn... - Tinai 04.02.09, 10:44
- Danke an alle und @Tinai - Annas Truppe 04.02.09, 11:09
- Re: Danke an alle und @Tinai - Tinai 04.02.09, 12:21
- Re: Nein! Bis zu 5 Tage muss der AG zahlen, es sei denn... - Astrid18 04.02.09, 11:44
- Danke an alle und @Tinai - Annas Truppe 04.02.09, 11:09
- Re: Nein! Bis zu 5 Tage muss der AG zahlen, es sei denn... - Tinai 04.02.09, 10:44
- Nein! Bis zu 5 Tage muss der AG zahlen, es sei denn... - Astrid18 04.02.09, 10:05
- Re: unbezahlte oder bezahlte Freistellung - wie ist es bei euch üblich ? - Tinai 03.02.09, 20:57
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