Baby und Job

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Geschrieben von Astrid18 am 04.02.2009, 11:44 Uhr

Nein! Bis zu 5 Tage muss der AG zahlen, es sei denn...

Zum Beispiel der Münchener Kommentar zum BGB, oder der Nomos-Kommentar, wobei sich wohl aus der Anrechnung nach S. 2 ergibt, dass eine Leistung der GKV zu verrechnen ist.

Ich bin auch erst vor kurzem darauf gestoßen bzw. von einer Freundin informiert worden. Als PKV-Versicherte habe ich letztes Jahr im Nachhinein Urlaub genommen, aber für die Zukunft weiß ich es besser....

 
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