Geschrieben von nkind am 02.02.2009, 22:14 Uhr |
Krankenkassenbeitrag bei Elterngeld
Hallo Ihr Lieben,
ich bin gerade einigermaßen durcheinander und hoffe, hier hat jemand dieselbe Situation oder weiß da Bescheid...
Zur Lage: Ich bin Freiberuflerin und beziehe derzeit Elterngeld. Da ich recht wenig verdiene, im letzten Jahr ca. 700 Euro monatlich, haben wir bis Jahresende mit ALG II aufgestockt, waren also in der GKV pflichtversichert. Die hohen Beiträge für die freiwillige Versicherung, die ich als Freiberuflerin zahlen müsste, sind eigentlich der Hauptgrund für das ALG II, ohne diese 250 Euro pro Monat für die KV kommen wir eigentlich gut hin.
Nun hat mir zu Beginn meines Elterngeldbezugs eine Mitarbeiterin der AOK am Telefon gesagt, während des Elterngeldbezugs wäre ich "automatisch versichert" und müsste gar keine Beiträge zahlen. Ich also sofort an die ARGE geschrieben und mich da für die Dauer des Elterngeldbezugs abgemeldet, denn ohne KV-Beitrag brauch ich das ALG II ja nicht.
Nun lese ich, dass ich als freiwillig Versicherte (die ich ja nun ohne ALG II wieder bin) doch Beiträge zahle, egal wieviel Geld ich habe! Ich bin nämlich auch nicht verheiratet und kann mich nicht familienversichern...
Hat mich die Bearbeiterin also falsch informiert und ich muss wieder zum Amt kriechen oder hab ich was falsch verstanden?
HILFE!!
Jenny
Re: Krankenkassenbeitrag bei Elterngeld
Antwort von Lena_1977 am 02.02.2009, 23:21 Uhr
Hallo Jenny,
das ist übel - aber es ist - glaube ich - wie du schon vermutest. Ich wei´nur das privat versicherte in der Elternzeit ihren Beitrag selbst weiter zahlen müssen.
Das war für mich immer ein Grund nicht in eine PKV zu gehen.
Ich fürchte das selbstständige, freiwillig versicherte ähnlich behandelt werden.
Ich würde dir zu einem 2. Gespräch raten - vielleicht hat die Dame das nicht richtig verstanden.
Lena
Re: Krankenkassenbeitrag bei Elterngeld
Antwort von anna_c am 04.02.2009, 10:37 Uhr
Hallo Jenny
Wenn Du wirklich privat versichert bist, dann musst Du den kompletten Betrag bezahlen egal ob Du Geld hast oder nicht.
Es sei denn: Du hast das bei Abschluss der Versicherung eine Sondervereinbarung gemacht (was eher unwahrscheinlich ist)
Meine Versicherung hat anhand der eingereichten Rechnungen messerscharf geschlossen, dass ich schwanger bin und mir einen freundlichen Brief geschrieben, indem sie darauf hinweisen, dass man doch während der Elternzeit die Beiträge incl. des Arbeitgeberbeitrages zu zahlen hat.
Nun weiss ich nicht was passiert wenn Du ALG 2 bekommst, ob Du dich dann gesetzlich versichern kannst, also besser beim Amt nachfragen, sonst kann es Dir passieren dass Du gar nicht versichert bist :-(
unbedingt beim Ministerium anrufen!!
Antwort von damakra1 am 04.02.2009, 14:18 Uhr
Hallo Jenny.
Das mit dem Elterngeld und der Krankenversicherung ist nicht so einfach und die Krankenkassen geben teilweise total falsche Auskünfte.
Generell ist man während des Bezuges von Elterngeld beitragsfrei in der GKV versichert, wenn man vorher pflichtversichert war.
Ruf doch mal die Service-Nummer vom Ministerium an 01801 / 907050
unter www.bmfsfj.de findest Du die auch nochmal. Die wissen 100% Bescheid, sind super-nett und denen kannst Du Deinen Fall schildern, die beraten Dich wirklich kompetent und richtig.
Also nichts wie ran
VG
Daniela
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