Baby und Job

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Geschrieben von lotte03 am 02.03.2013, 0:40 Uhr

Natürlich geht das

Du musst eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit beantragen mit dem dienstfreien Tag x. Das muss dein Arbeitgeber unter Abwägung der dienstlichen Belange. Ich wüsste keine Hinderungsgründe - das ist in meiner Behörde Gang und gäbe. Natürlich wird das auch schriftlich gemacht, da sich anhand dessen auch veränderte Urlaubszeiten usw. Bemessen

 
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