Geschrieben von lotte03 am 02.03.2013, 0:40 Uhr |
Natürlich geht das
Du musst eine ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit beantragen mit dem dienstfreien Tag x. Das muss dein Arbeitgeber unter Abwägung der dienstlichen Belange. Ich wüsste keine Hinderungsgründe - das ist in meiner Behörde Gang und gäbe. Natürlich wird das auch schriftlich gemacht, da sich anhand dessen auch veränderte Urlaubszeiten usw. Bemessen
- Teilzeit - 4 Stunden auf 4 Tage - rechtlich? - wolfsfrau 01.03.13, 13:01
- Re: Teilzeit - natürlich 20 Stunden auf 4 Tage - rechtlich? owt - wolfsfrau 01.03.13, 13:08
- Re: Teilzeit - 4 Stunden auf 4 Tage - rechtlich? - Steffi528 01.03.13, 13:26
- Re: Teilzeit - 4 Stunden auf 4 Tage - rechtlich? - speedy 01.03.13, 13:38
- Natürlich geht das - lotte03 02.03.13, 0:40
- Re: Teilzeit - 4 Stunden auf 4 Tage - rechtlich? - wolfsfrau 01.03.13, 13:56
- Re: Teilzeit - 4 Stunden auf 4 Tage - rechtlich? - Steffi528 01.03.13, 14:03
- Re: Teilzeit - 4 Stunden auf 4 Tage - rechtlich? - speedy 01.03.13, 14:53
- Re: Teilzeit - 4 Stunden auf 4 Tage - rechtlich? - Chrissie3 02.03.13, 16:18
- Re: Danke euch! owt - wolfsfrau 02.03.13, 16:48