Baby und Job

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Geschrieben von Jackie_Ben_Mila am 11.03.2019, 21:14 Uhr

Nachtwachendienst

Hhhmmm.... Da würde ich morgen mal in der AvR genau reinschauen. Mein vertrag ist sowieso sehr übersichtlich. Immer die verschiedenen § u d dann steht da siehe Absatz sowieso der AvR. Da weiß ich eben nicht, was GENAU vertraglich festgehalten ist. Bisher war ich aber nur unter der Woche von 19.45-7 Uhr und am Wochenende von 18.45-10 Uhr beschäftigt. IMMER von 22-6 Uhr fängt die sogenannte Bereitschaft an. In der dann geschlafen werden kann. Sobald der alarm los geht, bin ich die einzige Ansprechpartnerin.

 
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