von mellomania am 11.03.2019, 21:03 Uhr |
Nachtwachendienst
also. wenn im vertrag!! nicht AUSSCHLIEßlich die nachschicht drin steht, ist der AG verpflichtet! dich in die tagschicht zu sezten. und du MUSST das tun, da du nachts laut mutterschutzgesetz nicht arbeiten darfst. kinderbetreuung ist euer privates problem, das muss dem AG egal sein. denn er ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu machen, bzw. das mutterschutzgesetz einzuhalten. und das tut er in dem er dir, damit du recht auf dein geld hast, anderweitige arbeit gibt. außer im vertrag steht NUR nachtschicht drin. dann erhälst du ein bv und bist raus.
solange der AG nichts von der schwangerschaft weiß, kann auch das mutterschutzgesetz NICHT greifen. heißt, wenn auf der Nachtschicht was ist, ist es DEIN problem.
daher kümmere dich jetzt schon um die betreuung fürs kind. dir bleibt nix anderes übrig. du hast einen rechtsanspruch auf eine betreuung ab dem 1. lebensjahr. und einen platz findet man nicht sofort, daher nutze die zeit, alles in trockene tücher zu bringen.
- Nachtwachendienst - Jackie_Ben_Mila 11.03.19, 20:59
- Re: Nachtwachendienst - mellomania 11.03.19, 21:03
- Re: Nachtwachendienst - Jackie_Ben_Mila 11.03.19, 21:07
- Re: Nachtwachendienst - mellomania 11.03.19, 21:08
- Re: Nachtwachendienst - Jackie_Ben_Mila 11.03.19, 21:14
- Re: Nachtwachendienst - mellomania 11.03.19, 21:19
- Re: Nachtwachendienst - Jackie_Ben_Mila 11.03.19, 21:07
- Re: Nachtwachendienst - Mugi0303 13.03.19, 6:37
- Re: Nachtwachendienst - mellomania 11.03.19, 21:03
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