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Geschrieben von Bilube am 31.03.2007, 6:07 Uhr

Mini-Job&Erziehungsgeld&Kinderbetreuung

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...

2Fragen:

Wird das Erziehungsgeld gekürzt wenn man auf 400 Euro Basis arbeitet?

Darf man das Kind in eine Einrichtung geben, wenn man Erziehungsgeld erhält?


Danke für eure Antworten...

Viele Grüße und einen schönen sonnigen Tag....

 
5 Antworten:

Re: Mini-Job&Erziehungsgeld&Kinderbetreuung

Antwort von Birgit73 am 31.03.2007, 13:35 Uhr

Hallo,

Frage 1: Du bekommst trotzdem Erziehungsgeld mit einem 400 Eurojob.

Frage 2: Wenn du dein Kind betreuen läßt (Kindergarten, Tagesstätte, Tagesmutter) und arbeiten gehst bekommst Du kein Erziehungsgeld mehr.

Grüße Birgit

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Re: Mini-Job&Erziehungsgeld&Kinderbetreuung

Antwort von Karokatze am 31.03.2007, 19:29 Uhr

Hallo,
ich weiß nicht, ob sich beim neuen Elterngeld etwas geändert hat, aber im Bezug von Erziehungsgeld hat man trotz
Fremdbetreuung weiter das Geld erhalten. Hätte ja sonst auch keinnen Sinn gemacht, denn man durfte bis 30 Std./Woche im Erziehungsurlaub arbeiten
dausste das Kind ja irgendwie betreut werden.

Von wann ist dein Kind denn?

Liebe Grüße
Karo

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Re: Mini-Job&Erziehungsgeld&Kinderbetreuung

Antwort von Bilube am 01.04.2007, 12:18 Uhr

unsere Tochter ist im März 06 geboren

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Re: Mini-Job&Erziehungsgeld&Kinderbetreuung

Antwort von RenateK am 02.04.2007, 10:08 Uhr

Hallo,
wieviel und ob man Erziehungsgeld bekommt hängt vom Familieneinkommen ab, die genauen Zahlen weiß ich jetzt nicht.
Ob das Kind in eine Kita geht oder nicht hat mit dem Erziehungsgeld gar nichts zu tun, das wird in dem Antrag gar nicht gefragt. Unser Sohn war mehrere Monate in der Kita während mein Mann noch Erziehungsurlaub hatte und natürlich hat er das Erziehungsgeld weiter bekommen.
Gruß, Renate

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Re: Mini-Job&Erziehungsgeld&Kinderbetreuung

Antwort von Czunczi am 02.04.2007, 10:51 Uhr

1. Erziehungsgeld gibt´s nicht mehr - wurde durch das Elterngeld ersetzt.
2. Für die Bemessung des EG wird das Nettoeinkommen desjenigen, der zuhause bleibt zugrundegelegt - nicht das Familieneinkommen.
3. Bis zu 30 Stunden darf gearbeitet werden, allerdings wird dieses Einkommen bei der Berechnung des EG mit berücksichtigt und es wird dadurch niedriger ausfallen.
4. einfach bei Google mal "Elterngeld" eingeben, hilft sicher, rechtlich fundierte Info zu finden ;-)

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