Geschrieben von Bewilu am 29.03.2007, 21:26 Uhr |
Kinderkrankheitstage
Ab dem 20.04 gehe ich wieder arbeiten, da meine Elternzeit vorbei ist. Da ich ende September Nr. 3 erwarte gehe ich nur ca. vier Monate arbeiten.
Unser Sohn wird mit Juni wegen Mandeln und Paukenröhrchen ambulant operiert. Daher kann er verständlicherweise nicht am nächsten Tag in den Kiga gehen. Stehen mir für den kurzen Zeitraum 6 Krankheitstage zu? Unser Sohn ist privat und ich gesetzlich krankenversichert.
Wie sieht das mit der Lohnfortzahlung aus?
Danke für Eure Antwort
Re: Kinderkrankheitstage
Antwort von Sassi1 am 30.03.2007, 18:26 Uhr
da dein sohn privat versichert ist, stehen dir gar keine bezahlten kinderkranktage zu. d. h. du musst entweder normalen, bezahlten urlaub nehmen oder eben unbezahlten urlaub. bei unbezahltem urlaub bist du allerdings in der zeit dann selbst nicht krankenversichert.
lg
Re: Kinderkrankheitstage
Antwort von Memi am 30.03.2007, 21:29 Uhr
Hallo!
Meine Kinder sind auch privat, ich bin gesetzlich versichert.
Mir stehen keine "Kinderkrankheitstage" zu. Allerdings gewährt mir mein Arbeitgeber stillschweigend, sozusagen kulant, dass ich bei meinen Kindern im Krankheitsfall zu Hause bleiben kann. Wenn es bei mir möglich ist, arbeite ich die Zeit aber nach (komme dann nachmittags statt morgens).
LG
Birgit
Re: Kinderkrankheitstage
Antwort von GEisterfinger am 02.04.2007, 9:06 Uhr
Wenn das Kind krank ist und du es betreuen musst, gibt es doch vom Arzt so einen Zettel, wo das drauf steht.
Wenn Betreuungsperson und Kind unterschiedlich versichert sind (hatte ich gerade), dann zahlt deine gesetzliche Versicherung dir deinen Verdienstausfall aber nicht. DU kannst versuchen, ob die private Versicherung des Kindes ihn zahlt, ist aber nicht selbstverständlich. Dann hättest du also unbezahlten Urlaub. Ob die private Versicherung deines Mannes ihm den Verdinestasfall zahlen würde, weiß ich nicht,
"zustehen"
Antwort von Geisterfinger am 02.04.2007, 9:08 Uhr
bei meinen Vorrednerinnen steht, die Tage stünden dir nicht zu. Ich meine, dass die "Krankschreibung" auf jeden Fall gilt, aber dir zahlt eben ggf keiner den Verdienstausfall
Das wäre ja super, dann muss ich meinen Urlaub nicht opfern...
Antwort von Bewilu am 02.04.2007, 14:13 Uhr
Das mit dem Verdienstausfall für ein paar Tage kann ich leben. Wo kann ich denn dazu mehr erfahren, ob mir unbezahlte Krankheitstage zustehen?
Ansonsten muss ich mich halt krank schreiben lassen. Meinen Urlaub (sind ja nur ein paar Tage, dadurch dass ich nur vier Monate arbeiten gehe und dann schon wieder im Mutterschutz bin) möchte ich dafür nicht hergeben, da wir in letzter Zeit so selten im Urlaub waren (mein Mann ist selbständig in der Aufbauphase) und wir für Juli Urlaub (Sylt) geplant haben.
Wir haben die gleiche Situation
Antwort von Trini am 03.04.2007, 11:42 Uhr
Ich gesetzlich - Mann und Kinder privat.
Man hat Anspruch auf die unbezahlte Freistellung, kriegt aber kein Kinderpflegekrankengeld.
Trini
Ausbildung mit zwei Kindern unter drei Jahren
O.T. Fotos "vermarkten"...wer weiß Rat ???
Selbständig in Elternzeit?
Kleinkind u. selbstständig (Verkauf)
@benedikte, Sabet und Norchen
Öffentlicher Dienst
Unterschriftenfälschung im Büro (sehr lang)
Kinderbetreuung etwas lang
Zwei Arbeitgeber und nur einmal auf 400 Euro Basis