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Geschrieben von Inini am 30.09.2008, 8:22 Uhr

Kinderkrankentage

Hallo!
Heute ist es soweit - ich brauche meinen ersten Kinderkrankentag...
Ich arbeite nun seit August und da ja Beamtenkinder so gut wie nie krank sein dürfen interessiert mich nun, ob die Tage fürs Kalenderjahr gelten (August bis Dezember und dann wieder neu), fürs Schuljahr (wäre bei Lehrern ja nicht ungewöhnlich) oder je 365 Tage (dann also bis zum Oktober 09).
Wisst ihr da genaueres?
Mir stehen glaube ich auch nur 8 Tage (AE) zu ?

 
20 Antworten:

Für das Kalenderjahr

Antwort von Trini am 30.09.2008, 8:33 Uhr

Und, wieviele Tage es gibt, hängt vom Bundesland ab.

Beim Bund sind es 4 Tage pro Kind, die man neuerdings auch als halbe Tage nehmen kann.

Trini

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Re: Für das Kalenderjahr

Antwort von Inini am 30.09.2008, 8:37 Uhr

Danke für die Antwort.
Stehen mir denn die vollen Tage zu, obwohl ich erst im August angefangen habe? Oder nur anteilmäßig?

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Re: Kinderkrankentage

Antwort von Kleine Fee am 30.09.2008, 8:39 Uhr

Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen die "Kindkranktage" unbezahlter Sonderurlaub sind und die Erstattung des entgangenen Lohns über die Krankenkasse des Kindes geht, bekommen Beamte bezahlten Sonderurlaub (wäre ja auch eine sinnlose Geldhin- und -herschieberei bei beihilfeberechtigten Kindern), dafür in der Regel aber meist weniger als die 10 Tage bei Angestellten. Bei Teilzeit (weniger als 5-Tage-Woche) minimieren sich die Sonderurlaubstage entsprechend. Die Tage gelten m.W. für ein Kalenderjahr. Hinzu kann u.U. noch ein weiterer Tag kommen, da Beamten auch für kranke Angehörige ein zusätzlicher Tag Sonderurlaub zustehen kann und Kinder sind ja auch Angehörige.

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Re: Kinderkrankentage

Antwort von Henni am 30.09.2008, 9:22 Uhr

Hallo

es gilt pro kalenderjahr und es sind hier in Ba Wü 4 Tage plus einen Sonderurlaub, also max 5, egal wie viele Kinder man hat. Ich vermute du bekommst die "vollen" 5, und nciht nur anteilig.

LG HEnni

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Re: Kinderkrankentage

Antwort von justin+tomsmama am 30.09.2008, 9:32 Uhr

Ich schließe mich den anderen an.

Ich habe 3 Kinder und bekomme den Maximalsatz von 20 Kranktagen für alle Kinder insgesamt.

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Als Beamtin?????? Wo ??????

Antwort von Henni am 30.09.2008, 9:56 Uhr

w

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Beim Bund hätte sie neuerdings 12

Antwort von Trini am 30.09.2008, 10:28 Uhr

4 pro Kind.

Trini

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4 Tage für 2 Kinder

Antwort von KaMeKai am 30.09.2008, 11:27 Uhr

ich bin Landesbeamtin und habe 4 Tage bei 2 Kindern. Es kommt aber aufs Bundesland an. Also nachfragen.
Hinternander die Windpocken sind so oder so nicht zu bewältigen

LG
Kathrin

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Auch Angestelltenkinder

Antwort von ferkelchen am 30.09.2008, 19:25 Uhr

dürfen nicht krank werden/sein. Das ist noch schlimmer als bei Beamten, die gar nicht wissen was in der freien Wirtschaft los ist.

Pro Kind gibt es 20 bezahlte Tage von der Krankenkasse, 10 pro Elternteil, wobei die 10 vom anderen Elternteil auf den anderen übertragen werden können

LG

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Re: Auch Angestelltenkinder

Antwort von ny152 am 30.09.2008, 19:30 Uhr

das ist auf jeden fall mehr als bei den beamten. also beamte sind nicht überall privilegiert: kinder-krankheitstage haben sie zum beispiel deutlich weniger.

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Re: Auch Angestelltenkinder

Antwort von ferkelchen am 30.09.2008, 19:40 Uhr

aber doch bei allen anderen Dingen oder?

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Re: Auch Angestelltenkinder

Antwort von ny152 am 30.09.2008, 22:56 Uhr

du meinst das gestrichene weihnachts- und urlaubsgeld (gilt für niedersächsische landesbeamte)? dienstfahrten zu 100% auf eigene kosten (beispiel klassenfahren für lehrer)? verwaltungsmaterialien zu 100% auf eigene kosten?

ok, demgegenüber stehen die unkündbarkeit, die weitestgehend leistungsunabhängige bezahlung und die freie wählbarkeit der zu leistenden stundenzahl. das sind privilegien, die sicher jeder beamte zu schätzen weiß. aber es ist eben doch auch nicht nur und ausschließlich so. man darf da gerne auch mal auf die kehrseite der medaille hinweisen. sonst entsteht ein einseitiges, von stereotypen gekennzeichnetes bild, das so nicht stimmt.

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Falsch

Antwort von Tinai am 01.10.2008, 10:20 Uhr

Hallo,

Es ist mir neu, dass die 10 Tage von einem Elternteil auf den anderen übertragen werden können!

Das wäre auch eine extreme Ungleichbehandlung der Arbeitgeber und obendrein dazu, dass Frauen noch schlechter in Jobs kommen.

Die Arbeitgeber zahlen zwar den Lohn in der Zeit nicht weiter, aber ein Personalausfall kostet immer Geld und bringt viel Unruhe!

Ich wünschte mir ohnehin, dass auch die Väter mal die Kinderkranktage nähmen, aber deren berufliche Arbeit wird ja immer als "höherwertig" eingeschätzt. Und solange sich das in den Köpfen der Eltern nicht ändert, sind die Frauen mit Schuld an der beruflichen Benachteiligung. Zumal ich hier oft noch die Empfehlung an Mütter lese "lass Dich selber auch krankschreiben, dann gibts keinen Lohnausfall", die Empfehlung, den Vater mal in die Pflicht zu nehmen, lese ich dagegen fast nicht.

Gruß Tina

PS: Richtig ist, dass Alleinerziehende bei denen die Kinder leben, die Kinderkranktage voll auf die/den Erziehenden gehen.

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Pro kind 20 Tage? Ferkelchen

Antwort von Henni am 01.10.2008, 14:26 Uhr

..da würd ich als "ahnungslose" beamtin doch glatt in die freie Wirtschaft wechslen...das KANN doch schon nciht wirklich angehen, oder? Da hätte ich bei 2 Kindern dann die Chance auf 40 Tage kindkrank wenn mein mann sie nciht in Anspruch nimmt??? Na...

Außerdem gibts durchaus VIELE Nachteile als Beamtin, EINER ist z.B: das man sich PAUSENLOS angreifen lassen muss, nicht immer sehr sachlich und in den seltensten Fällen verdientermaßen....

LG HEnni

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Henni, jetzt werd aber nicht empfindlich und 20Tage pro Kind stimmt nicht

Antwort von Tinai am 01.10.2008, 15:15 Uhr

Es sind 10 Tage pro Kind Unbezahlter Urlaub pro Elternteil und maximal 20 Tage im Kalenderjahr. Also wer 4 Kinder hat, bekommt nicht 40 Tage, sondern maximal 20 Tage. Je nach Versicherung zahlt die GKV, die PKV zahlt nicht.

Und das sind m.E. mehr als genug. Bleibt ja immer noch normaler Urlaub, den man investieren könnte.

Gruß Tina

PS: Und zum Empfindlichsein: Getroffene Hunde beißen. Zieh Dir den Schuh doch nicht an, lohnt doch nicht.

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Weiß ihc doch, aber das Ferkelchen schrieb doch:

Antwort von Henni am 01.10.2008, 16:15 Uhr

"Pro Kind gibt es 20 bezahlte Tage von der Krankenkasse, 10 pro Elternteil, wobei die 10 vom anderen Elternteil auf den anderen übertragen werden können"...und das WÄREN 40 tage bei 2 Kindern! Oder?

Mir reichten die 4 Tage ja nciht wirklich wenn die Aupairs nciht wären...Urlaub kann cih ja nciht nehmen..aber das gejammere will ja keiner hören *g*!

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bei meiner Kasse ist das so

Antwort von ferkelchen am 01.10.2008, 19:41 Uhr

und meine Kollegin mit ihren 4 Kindern (3 unter 12) bekommt pro Kind 10 und ihr Mann 10 Tage. Macht insgesamt 60 Tage für 3 Kinder

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Re: Als Beamtin?????? Wo ??????

Antwort von justin+tomsmama am 01.10.2008, 21:37 Uhr

In Sachsen - Anhalt. Ich wußte das bis vor kurzem auch nicht. Habe mich dann mal richtig bei der personalstelle erkundigt. Ich bekomme den Höchstsatz. Mehr gibts nicht, auch nicht bei 4 und mehr Kindern.
Und mein Mann hat keine Krankentage. Er ist selbstständig.

LG Conny

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DAS ist jetzt aber falsch!

Antwort von desireekk am 03.10.2008, 20:03 Uhr

Also nochmal von vorne:

man hat pro Kind und pro Elternteil 10 Kind-krank-Tage pro Kalenderjahr.

Maximal jedoch 25 tage bei mehreren Kindern. Steht klar im SGB.

Man "kann" evtl. die Tage des anderen Elternteils übertragen (lassen) WENN der AG UND die KK zustimmt.
Dann sind es eben maximal 50 Tage pro Jahr.
Die man aber eben definitiv NICHT für ein Kind verwenden kann!

Viele Grüße

Désirée

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Na also...

Antwort von Henni am 04.10.2008, 14:09 Uhr

wär ja sonst auch der oberhammer, oder?

LG Henni

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