Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von momworking am 20.10.2011, 21:36 Uhr

Kann mich mal wer aufklären??

Und noch etwas ist wichtig:

1) Elterngeld bekommst du erst NACH dem Mutterschutzgeld, das Geld im Mutterschutz wird aber aufs Elterngeld angerechnet. Heißt im Klartext:
8 Wochen nach der Geburt bekommst du dein normales Gehalt weiter und bist gleichzeitig in Mutterschutz UND Elternzeit.
DANACH bekommst du 67 bzw. 65% deines Gehaltes für die RESTLICHEN 10 Monate.
Der Bezug von Elterngeld endet also für DICH IMMER am 1. Geburtstag des Kindes.

2) Wenn du das Elterngeld z.B. auf zwei Jahre splittest, werden nur zusätzliche Einkünfte im ersten Jahr angerechnet.
Heißt im Klartext: Im zweiten Jahr Elternzeit darfst du bis zu 30 Wochenstunden in Elternzeit zuarbeiten, ohne dass dir etwas vom Elterngeld abgezogen wird.

3) Wenn du planst 3 Jahre daheim zu bleiben, kannst du auch 3 Jahre Elternzeit beantragen. Allerdings bekämst du Elterngeld (gesplittet dann) bis maximal 24 Monate (abzüglich Mutterschutzmonate, die natürlich auch nicht gesplittet werden!). ABER: Du bist in der Elternzeit weiterhin selbst versichert (gesetzlich) und dein Arbeitgebern kann dir nicht kündigen.

4) Ja, wenn du kein Einkommen hast, werdet ihr sicherlich von dem Einkommen deines Freundes leben müssen. Wie denn sonst? Oder bekommt ihr ergänzende Sozialleistungen vielleicht?


VlG
Annette

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.