Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Zweizahn am 20.10.2011, 15:12 Uhr

Kann mich mal wer aufklären??

Na, dann wünsche ich euch viel Spaß beim Üben ;-)))

Zu deinen Fragen:

- du hast 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt Mutterschutz, vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch arbeiten gehen, die 8 Wochen danach nicht, bei Mehrlingsgeburten gibt es mehr Zeit nach der Geburt (Mutterschutzgesetz, kannste nachlesen); für diese Zeit zahlt deine Krankenkasse Mutterschaftsgeld (13 Euro am Tag, dafür stellt dir der Frauenarzt ein attest aus, das den geburtstermin bestätigt), der Arbeitgeber zahlt den rest bis zum nettogehalt

- danach gibts auf Antrag Elterngeld, ca. 67 bzw. 65% vom Netto bis zum ersten Geburtstag des Babys, dein Mann könnte noch zwei Vätermonate nehmen, aber nur bis zum vollendeten 14. Monat
- Kindergeld musst du beantragen (bei uns bei der Kindergeldstelle, die im Arbeitsamt ansässig ist)
- du kannst bis zu 3 Jahre in Elternzeit gehen (Eltzernzeit muss 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragt werden, also ganz schnell nach der Geburt)
- du kannst dir das Elterngeld in 12 Raten auszahlen lassen (Mutterschaftsgeld wird angerechnet) oder auf 24 Monate zu je 50%, ich weiß nicht, ob es noch weitere Möglichkeiten gibt
- nach dem 1. Geburtstag gibt es noch Landeserziehungsgeld, aber dafür gelten Einkommensgrenzen, die ich nicht kenne
- während der Elternzeit kannst du bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen, dein Einkommen wird aber aufs Elterngeld angerechnet

Noch Fragen? Ich hoffe, ich habe alles richtig beantwortet.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.