Baby und Job

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Geschrieben von Roxy_88 am 20.10.2011, 14:42 Uhr

Kann mich mal wer aufklären??



wir haben beschlossen ab sofort am Babywunsch zu arbeiten. Jetzt kapier ich bloß immernoch nicht so ganz wie das mit den Geldern läuft und der Arbeitsstelle usw. Kann mir wer v. Euch weiterhelfen??
Was ich bisher rausgefunden habe:
-Angenommen ich werde sofort schwanger, dann arbeite ich weiter bis 6 Wochen vor der Geburt, richtig?
-Mein Arbeitgeber zahlt ab dem letzten Arbeitstag noch 10 Wochen volles Gehalt, richtig?
-Danch tritt das Elterngeld vom Staat ein (67% vom letzten Netto) für 12 Monate, richtig + Kindergeld (184,-) ab der Geburt?
Aber was ist dann, was wenn ich nicht nach einem Jahr wieder arbeiten mag u mein Wuzel wem anders überlassen, was wenn ich 2 od. 3 Jahre daheim bleibe???
>Würde ich dann meinen Arbeitsplatz verlieren und wir müssten vom Gehalt meines Freundes leben???
1000 Dank schon mal
LG Roxy

 
4 Antworten:

Re: Kann mich mal wer aufklären??

Antwort von Zweizahn am 20.10.2011, 15:12 Uhr

Na, dann wünsche ich euch viel Spaß beim Üben ;-)))

Zu deinen Fragen:

- du hast 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt Mutterschutz, vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch arbeiten gehen, die 8 Wochen danach nicht, bei Mehrlingsgeburten gibt es mehr Zeit nach der Geburt (Mutterschutzgesetz, kannste nachlesen); für diese Zeit zahlt deine Krankenkasse Mutterschaftsgeld (13 Euro am Tag, dafür stellt dir der Frauenarzt ein attest aus, das den geburtstermin bestätigt), der Arbeitgeber zahlt den rest bis zum nettogehalt

- danach gibts auf Antrag Elterngeld, ca. 67 bzw. 65% vom Netto bis zum ersten Geburtstag des Babys, dein Mann könnte noch zwei Vätermonate nehmen, aber nur bis zum vollendeten 14. Monat
- Kindergeld musst du beantragen (bei uns bei der Kindergeldstelle, die im Arbeitsamt ansässig ist)
- du kannst bis zu 3 Jahre in Elternzeit gehen (Eltzernzeit muss 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragt werden, also ganz schnell nach der Geburt)
- du kannst dir das Elterngeld in 12 Raten auszahlen lassen (Mutterschaftsgeld wird angerechnet) oder auf 24 Monate zu je 50%, ich weiß nicht, ob es noch weitere Möglichkeiten gibt
- nach dem 1. Geburtstag gibt es noch Landeserziehungsgeld, aber dafür gelten Einkommensgrenzen, die ich nicht kenne
- während der Elternzeit kannst du bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen, dein Einkommen wird aber aufs Elterngeld angerechnet

Noch Fragen? Ich hoffe, ich habe alles richtig beantwortet.

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Re: Kann mich mal wer aufklären??

Antwort von dieElle am 20.10.2011, 17:51 Uhr

Der Beitrag von Zweizahn war schon super-ausführlich!
Nur noch ein kleiner Zusatz:

Elterngeld gibts 12 bzw. 24 Monate (dann allerdings nur jeweils monatlich die Hälfte vom Anspruch).
Elternzeit ist vom Elterngeld völlig unabhängig! Da stehen Dir bis zu 3 Jahren zu! Der Arbeitgeber muß Dir Deine Stelle solange freihalten!
Das angesprochene Landeserziehungsgeld gibt es allerdings nicht in allen Bundesländern! In NRW beispielsweise nicht.

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Re: Kann mich mal wer aufklären??

Antwort von Steffi528 am 20.10.2011, 18:42 Uhr

Und wenn Du es jetzt noch genauer haben möchtest ;-)


http://www.vbm-online.de/dschungelbuch.html

Die Broschüre ist recht umfangreich und gut.

Noch mehr Lesebedarf gefällig, dann bestell Dir hier etwas bei unserer Mit-Mutti ;-)

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Sich hier durchzuarbeiten (also in diesem Forum) kann auch hilfreich sein.

UND GANZ WICHTIG: Das Elterngeld muss später noch versteuert werden, denkt bitte daran, nicht das ihr dann eine ordentliche Nachzahlung bekommt und nichts mehr übrig habt,.

Alles Gute und viel Spass beim "ÜBEN"

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Re: Kann mich mal wer aufklären??

Antwort von momworking am 20.10.2011, 21:36 Uhr

Und noch etwas ist wichtig:

1) Elterngeld bekommst du erst NACH dem Mutterschutzgeld, das Geld im Mutterschutz wird aber aufs Elterngeld angerechnet. Heißt im Klartext:
8 Wochen nach der Geburt bekommst du dein normales Gehalt weiter und bist gleichzeitig in Mutterschutz UND Elternzeit.
DANACH bekommst du 67 bzw. 65% deines Gehaltes für die RESTLICHEN 10 Monate.
Der Bezug von Elterngeld endet also für DICH IMMER am 1. Geburtstag des Kindes.

2) Wenn du das Elterngeld z.B. auf zwei Jahre splittest, werden nur zusätzliche Einkünfte im ersten Jahr angerechnet.
Heißt im Klartext: Im zweiten Jahr Elternzeit darfst du bis zu 30 Wochenstunden in Elternzeit zuarbeiten, ohne dass dir etwas vom Elterngeld abgezogen wird.

3) Wenn du planst 3 Jahre daheim zu bleiben, kannst du auch 3 Jahre Elternzeit beantragen. Allerdings bekämst du Elterngeld (gesplittet dann) bis maximal 24 Monate (abzüglich Mutterschutzmonate, die natürlich auch nicht gesplittet werden!). ABER: Du bist in der Elternzeit weiterhin selbst versichert (gesetzlich) und dein Arbeitgebern kann dir nicht kündigen.

4) Ja, wenn du kein Einkommen hast, werdet ihr sicherlich von dem Einkommen deines Freundes leben müssen. Wie denn sonst? Oder bekommt ihr ergänzende Sozialleistungen vielleicht?


VlG
Annette

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