Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 11.12.2013, 15:56 Uhr

jetzt hab ichs auch für Bayern...

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-MuSchBVBY2003rahmen&doc.part=X

§ 9 Abs. 3 und 4 - sollte also mit einer ärztlichen Bescheinigung gehen :)

Dazu darf dir nach § 5 Satz 1 kein finanzieller Nachteil entstehen, weil deine bisherigen Schichtdienste nicht mehr möglich sind, d.h. du könntest aufgrund dessen sogar aus der Zeiterfassung herausgenommen werden und damit faktisch weniger Stunden für das gleiche Gehalt machen müssen.

Hope this helps,
Gruß, Speedy

 
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