Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 11.12.2013, 14:40 Uhr

Beamtenrecht, z.B. § 35 Abs. 3 AzUVO BaWü

Hi,
in BaWü gibt es eine Ausführungsvorschrift, die in bestimmten Fällen ausrücklich Sonntagsarbeit erlaubt: § 35 Abs. 3 AzUVO: Im Verkehrswesen und in Krankenpflegeanstalten dürfen Beamtinnen während ihrer Schwangerschaft und solange sie stillen abweichend von Absatz 1 an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

Such mal danach, ich denke etwas ähnliches wird es in Bayern auch geben.

Gruß, Speedy

 
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