Baby und Job

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Geschrieben von Steffi528 am 13.06.2013, 15:27 Uhr

In Sachsen sind sie gezwungen, die 2,55 € zu nehmen

Es gibt verschiedene Satzungen und dieser Satzung von Doreen besagt, das Tagesmütter KEIN weiteres Geld nehmen dürfen.

Das heißt, das es sich da tatsächlich um 2,55 € (mal höchstens 5 Kinder gleichzeitig = 12,75 Stundenlohn als Selbstständige !!!) handelt. In manchen Satzungen ist das das Essen und die Nebenausgaben mit eingerechnet.

Die Erzieherin im Kindergarten hat da dann doch einen höheren Stundenlohn und nicht das "unternehmerische Risiko", wie es so schön heißt.

(in den meisten Bundesländern und Landkreissatzungen ist es zum Glück so, das die Tagesmütter selbst die Stundensätze festlegen kann und wenn man für 7,50 € die Stunde die "Bude voll bekommt", lässt es sich sicher gut davon leben.)

Ich bezweifele auch, das es überhaupt rechtlich okay ist, das man Selbstständig tätigen Leuten den Stundensatz vorschreiben darf.

"Dafür rührt in der Gegen wo ich wohne keine Tagesmutter auch nur einen Finger"--> da gebe ich Dir Recht, so sollte es sein. ABER: der U3- Ausbau ist so gedacht, das 35 % aller unter drei Jährigen einen Platz bekommen sollen, davon 30 % in der Tagespflege.
Wie sollen bei solchen schlechten Bedingungen dann überhaupt die Plätze in der Tagespflege geschaffen werden?

 
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