Baby und Job

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Geschrieben von Badefrosch am 28.11.2010, 20:21 Uhr

ich ähnliche Situation damals

Mein Mutterschutz begann am 10. Dezember 2007, mein Arbeitsvertrag lief zum 14. Dezember 2007 aus.

Ich habe noch 4 Tage Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bekommen und den Rest von der Krankenkasse, gerechnet aus dem Durchschnitt meines Einkommens der letzten 3 Monate vom Mutterschutz, als September bis November-Gehalt.

Das Elterngeld wurde aus dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate vorm Mutterschutz berechnet und davon 67%.


Die schlechteste Lösung für das Elterngeld ist vorm Mutterschutz arbeitslos zu sein, denn Arbeitslosengeld wird in die Berechnung vom Elterngeld nicht mit einbezogen, d.h. wenn du 3 Monate arbeitslos bist, werden nur 9 Monate Gehalt durch 12 gerechnet und davon 67%.

Ich habe ein Jahr Elterngeld genommen, im Nachhinein wäre die Variante mit 2 Jahren besser gewesen. Ich war nach dem einen Jahr noch 10 Monate arbeitslos, seither arbeite ich wieder, jetzt genau ein Jahr wieder.

 
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