Geschrieben von Lisaelea am 12.10.2006, 9:02 Uhr |
Führerscheinverlust AG mitteilen?
Wenn das Fahrverbot tatsächlich ein Kündigungsgrund sein sollte, dann kann man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen mit eben dieser Begründung. Unter Umständen wird dann das Fahrverbot entfallen unter Erhöhung der Geldbuße. Hierfür ist allerdings eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den drohenden Arbeitsplatzverlust notwendig.
LG
Lisaelea
- Führerscheinverlust AG mitteilen? - Jule77 12.10.06, 0:26
- Re: Führerscheinverlust AG mitteilen? - Kalogo 12.10.06, 1:36
- Re: Führerscheinverlust AG mitteilen? - Lisaelea 12.10.06, 9:02
- Re: Führerscheinverlust AG mitteilen? - Ebi-Mama 12.10.06, 12:13
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