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Geschrieben von Kalogo am 12.10.2006, 1:36 Uhr

Führerscheinverlust AG mitteilen?

Hallo Jule,

alles halb so schlimm ...

Im Führungszeugnis steht das Fahrverbot nicht
(nur echte Strafen - Fahrverbot und Punkte sind keine - von mehr als 3 Monaten bzw. mehr als 90 Tagessätzen)

Dein Mann hat keine Straftat begangen !
Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit (macht vermutlich jeder mal .. ich sage nur Falschparken ;-)

Arbeitgeber : Dem muß man das nicht sagen, außer man hat im Job Fahrzeuge zu bewegen. Kann das bei Deinem Mann mal sein ? Z.B. Kundenfahrzeuge ausliefern oder Probefahrten machen ? Dann sollte er es sagen und man findet sicher eine Lösung.
Das Fahrverbot an sich ist kein Kündigungsgrund; 1 Monate muß ein Arbeitgeber schon mal überbrücken können (man könnte ja auch so lange Urlaub haben)

Den Führerschein ist Dein Mann ja nicht los; "nur" ein Fahrverbot für 1 Monat und danach bekommt er den Führerschein automatisch zurück. Die schlimmere Variante heißt "Entziehung der Fahrerlaubnis" und das gibt es z.B. nach Fahren in betrunkenem Zustand. Dann müßte man etwa die Prüfung nochmals machen.

Noch mal Glück gehabt ... In einer 30er Zone mehr als 30 km zu schnell zu fahren, ist schon ein Ding; der Tacho dürfte etwa 70 angezeigt haben.
Daß Dein Mann das Fahrverbot zu Recht hat (nochmals : ist aber keine Strafe; er ist jetzt kein Straftäter ;-), dürfte klar sein und ihm hoffentlich eine Lehre !

Übrigens hat man beim Fahrverbot inzwischen eine gewisse Karenzzeit, innerhalb der man es ab"gehen" kann; günstig etwa während eines Urlaubs. Hat er noch diese Wahlmöglichkeit ?

Rein vorsichtshalber : Keinesfalls während der Zeit Auto fahren ! Die örtliche Polizei wird vom Fahrverbot unterrichtet und schaut schon mal nach .. dann würde es wirklich schlimm.

Gruß Julia

 
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