Geschrieben von nici1909 am 22.05.2019, 9:10 Uhr |
Frage an die Beamten
Hallo!
Bei uns macht die gesundheitliche Eignungsprüfung der zuständige Amtsarzt des Landkreisen. Das Ergebnis für den Dienstherren lautet nur geeignet oder eingeschränkt geeignet oder nicht geeignet. Bei nicht geeignet geht es im Angestelltenverhältnis weiter.
Auf jeden Fall angeben, sonst könnte das dicke Ende kommen, wenn es mal auffliegt.
Das was du geschrieben hast wäre hier erfahrungsgemäß kein Problem und würde die Verbeamtung nicht behindern.
Lg
- Frage an die Beamten - hazelbrave 21.05.19, 20:06
- Re: Frage an die Beamten - mellomania 21.05.19, 21:04
- Re: Frage an die Beamten - nici1909 22.05.19, 9:10
- Re: Frage an die Beamten - pflaumenbaum 22.05.19, 12:02
- Re: Frage an die Beamten - imwesten 22.05.19, 16:34
- kommt darauf an - Benedikte 27.05.19, 13:02
Home-Office-Job als Testnutzerin
Teilzeit in Elternzeit ... was soll ich tun?
Schwanger und Job...
Beschäftigungsverbot (Berechnungsgrundlage Krankengeld)
Wie kommt man vorzeitig in den Ruhestand, Teil 2
Wie die Teilzeit im 3. Elternzeitjahr begründen?
400€ Job: Begründung beim Vorstellungsgespräch?
Wie kommt man vorzeitig in den Ruhestand?
Antrag auf Elternzeit verlängern