Baby und Job

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Geschrieben von Benedikte am 27.05.2019, 13:02 Uhr

kommt darauf an

also,
zum einen solltest unbedingt ehrlich antworten, sonst kann Dir das unglaublich blöd auf die Füße fallen. Alleine bei der privaten Kasse und der Beihilfe...…...


Ansonsten- Beamtentum und Angestelltenverhältnis unterschieden sich in vielem. Beamtentum ist auf ein lebenslanges Dienst-und Treueverhältnis ausgerichtet, und Du solltest die lebenslange Treue dadurch zeigen, dass Du den Dienst bis zur Pensionierungsgrenze verrichten kannst und nicht vorher ausfällst. Also Lebenszeitverbeamtung mit allen Benefits im Gegenzug zur Diensttauglichkeit bis zum Altersruhestand.

Das kann natürlich niemand versprechen, aber deshalb braucht man eine positive Prognose vom Amtsarzt, die besagen soll, dass Du DERZEIT den Eindruck machst, bis zur Pensionierung arbeiten zu können.


Und wie die Prognose genau entsteht, weiss keiner so hundertprozentig. Adipositas , also schwere adipositas, nicht das kg Zuviel, spricht gegen Verbeamtung sowie manche Krankheiten, die fürchten lassen, dass Du nicht bis zum (dienstlichen) Ende durchhältst.


Psychotherapeutische Behandlung wegen einer Familiensache- das wiederum kann alles und nicht sein. Wenns eine einmalige Sache ist- Todesfall eines Elternteils, Geschwister oder so, und lokalisiert werden kann, keine Wiederholungsgefahr objektiv besteht- dann sollte es kein Problem sein. MEINE ich. Wenn es um eine nicht akzeptierte Trennung geht, man darunter leidet, verlassen worden zu sein und der Zustand nicht ausgeheilt ist, sähe das mE anders aus. Hängt wohl auch vom Job ab- in manchen Berufen, bspw Polizist, Lehrer, Jugendamt- brauchst Du mehr psychische Stabilität als ein Schreibtischtäter.

Jedenfalls, das kann Dir keiner sagen.

Wenn Du schon bei der Behörde bist- frag doch mal im Personalrat nach, und zwar den Beamtenvertreter.

Benedikte

 
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