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Geschrieben von imwesten am 22.05.2019, 16:34 Uhr

Frage an die Beamten

Es geht hier um einen Prognosezeitraum... Der Amtsarzt muss entscheiden, ob man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (soweit mir bekannt ist, sind das in Hessen 5 Jahre) aller Voraussicht nach NICHT dienstunfähig sein wird.

Psychotherapie ist ja nicht gleich Psychotherapie. Wenn man z.B. wegen eines akutellen Schockerlebnisses (z.B. plötzlicher Tod es Ehepartners) eine Traumbewältigung mit Hilfe eines Psychologen vor ein paar Jahren hatte und dabei normal weiter gearbeitet hat, dann steht eine Dienstunfähigkeit wohl kaum zu erwarten.

Etwas anderes ist es z.B. wenn man wegen einer psychischen Erkrankung wie Schizophrenie oder schwerer Depression behandelt wurde.

Bei meinem Fragebogen damals wurde z.B. nur abgefragt, ob man schon einmal wegen XY (konkrete Benennung der Erkanungen) in psycholischer Therapie war.

Es kommt als darauf an, was man genau hatte. Eine pauschale Aussage dazu gibt es nicht.

Eine Kollegin wurde z.B. 6 Monate lang wegen eines Eisenmangels nach einer Schwangerschaft (was ja nicht wirklich unnormal ist) nicht verbeamtet - erst als wieder alle "normal" war, bekam sie die Verbeamtung.

Eine andere Kollegin hat MS im Frühstadium. Sie wurde ohne Probleme verbeamtet.

Psychische Erkrankungen sind etwas schwieriger, da die Prognose dabei so schwierig bis gar nicht zu stellen ist. Daher muss man hier ggf. neben dem amtsärztlichen Termin noch eine entsprechende Begutachtung durchführen lassen. Kommt aber immer auf die genauen Umstände an.

Es hängt also viel vom Einzelfall ab.

 
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