Geschrieben von elfentanz am 03.11.2008, 10:49 Uhr |
Falsche Gehaltsstufe-Zurück bezahlen. Fristen??
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich hab im März wieder angefangen zu arbeiten.(Elternzeit zu Ende).
Nicht wie früher 100%,sondern 30%. (Pflege,also AVR/BAT)
Nun hat mein AG vergessen meine Gehaltsstufe zu ändern. Ich bin nicht mehr in Leitungsposition tätig.
Jetzt ist es ihm aufgefallen,und ich soll das Geld zurück bezahlen.
Hab mal versucht mich schlau zu machen,wenn ich etwas zu beanstanden habe,habe ich eine Frist von 6 Monaten,hat diese der AG auch?
Kann nix finden. Kennt sich hier wer damit aus?
elfentanz
Re: Falsche Gehaltsstufe-Zurück bezahlen. Fristen??
Antwort von Inini am 03.11.2008, 21:45 Uhr
Bei uns hieße das "Rückforderung überzahlter Bezüge" und die muss man leisten...
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