Geschrieben von meli1981 am 07.04.2011, 10:43 Uhr |
Elternzeit
Hab da mal ne Frage.
Am 20.09.2011 ist der berechnete Geburtstermin und 6 Wochen davor und 8 Wochen danach bin ich im Mutterschutz. Möchte ein Jahr Elternzeit nehmen, was von meiner Firma auch genehmigt ist.
Wann muss ich nun 2012 wieder anfangen zu arbeiten? Die berechnen das doch nach dem tatsächlichen und nicht nach dem vorraussichtlichen Geburtstermin oder?
Weiß nicht weiter...
Danke für eure Hilfe!!!!
Re: Elternzeit
Antwort von Sumsebrumm am 07.04.2011, 10:51 Uhr
Hi
Wenn dein Kind am 20.9.11 geboren wurde, und du 1 Jahr Elternzeit genommen hast, müsstest du am 20.9.12 wieder los. Genau am Geburtstag deines Kindes.
LG
Sumse
Re: Elternzeit
Antwort von meli1981 am 07.04.2011, 10:53 Uhr
Hi Sumse,
hab die Schwangerenblödheit :-)
Also nochmal zum Verständnis, müsste nun den genauen Geburtstermin dieses Jahr abwarten und dann zum selben Tag nächstes Jahr wieder anfangen zu arbeiten?!?
Re: Elternzeit
Antwort von Mariposa am 07.04.2011, 11:12 Uhr
Du fängst genau am 1. Geb. deines Zwerges wieder an zu arbeiten :-)
LG, Mari
PS: Warte nur ab, als nächstes kommt dann die Stilldemenz ;-)
Danke....
Antwort von meli1981 am 07.04.2011, 11:45 Uhr
für eure Antworten.
Krieg bald ne Macke mit diesem ganzen Bürokratie-Kram...
Ja von Stilldemenz hab ich gehört, hoffe sie erwischt mich nicht zu stark ;-)
cool, wir haben den selben ET
Antwort von oya1982 am 07.04.2011, 14:21 Uhr
Nur ist meine Maus dann genau 2 Jahre alt.
Mein ET war der 20.09.2009 (cooles Datum, gell?) und genau an diesem Tag habe ich meine Tochter geboren
Ja, du musst dann genau am Geb. deines Kindes die Arbeit wieder aufnehmen. Ich habe für 2 Jahre unterschrieben, wollte jedoch nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten gehen und mein AG hat mir am 01.01.11 Teilzeit angeboten. Also durfte ich den 1. Geb. meiner Tochter noch zu Hause feiern
LG, Oya
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