Geschrieben von Ani123 am 09.03.2019, 20:26 Uhr |
Elterngeld für den Vater
EZ muss mind. 7 Wochen vorher beantragt werden. Wenn dein Kind jetzt 11 Mon. ist, so wird es schwer werden, dass noch 7 Wochen bis zum 1.Geburtstag da sind. Somit wird es aus rechtlicher Sicht schwer werden unmittelbar nach dem 1.Geb. 2 Mon. EZ zu nehmen.
Ausnahme: Der AG stimmt zu, was er aus Kulanz machen kann. Dann kann der KV noch EZ mit EG im 13+14 LM nehmen.
Da jedem Elternteil 3 Jahre EZ zu stehen und diese bis zum 8.Geburtstag des Kindes genommen werden können, kann der KV diese auch ab dem 15LM nehmen.
EG gibt es nur bis zum 14.Monat.
Wie das mit EG-plus ist, weiß ich nicht.
EZ muss, egal ob mit EG-Bezug oder ohne, mind. 7 Wochen vorher schriftlich beim AG angemeldet werden. Ist das der Fall jann der AG die EZ nicht ablehnen.
Azs Kulanz kann der AG diese Wochenfrist umgehen. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen.
Ich lese raus, dass der KV nicht zeitgleich mit dir in EZ gehen wird, weil du dann noch zu Hause bist. Wer ist denn nach 14 Monaten zu Hause?
Ihr wartet auf den Kitaplatz.
Plan A: ihr bekommt einen zu August. Was macht ihr denn bis zur Zeit bis Kitaeintritt? Wer betreut da das Kind?
Plan B) habt ihr einen, falls ihr keinen Kitaplatz bekommt?
- Elterngeld für den Vater - Nuli 06.03.19, 0:18
- Re: Elterngeld für den Vater - Felica 06.03.19, 8:38
- Re: Elterngeld für den Vater - Ani123 09.03.19, 20:26
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