Geschrieben von speedy am 11.03.2013, 9:47 Uhr |
bisher viele falsche Aussagen im Thread...
Hi,
das EG bekommst du weiter in der bisherigen Höhe, da nach dem 12. Monat (14. bei AE) das erzielte Einkommen keine Rolle mehr spielt.
Du musst bei deinem AG offiziell (= am besten schriftlich) beantragen, eine TZ-Tätigkeit innerhalb der EZ bei einem anderen AG ausüben zu dürfen, weil er dir z.Zt. keine TZ-Tätigkeit anbieten kann. Er kann dabei widersprechen, wenn es z.B. Konkurrenz ist, aber das Widerspruchsrecht ist begrenzt, wenn er dir selbst nichts anbieten will/kann. Mit dieser Genehmigung darfst du dann woanders bis zu 30h/Woche arbeiten gehen.
Gruß, Speedy
- In Elternzeit kündigen? Was steht mir zu? Was muss ich beachten? - Teddy80 10.03.13, 12:46
- Re: In Elternzeit kündigen? Was steht mir zu? Was muss ich beachten? - fabianmama25 10.03.13, 14:37
- Re: In Elternzeit kündigen? Was steht mir zu? Was muss ich beachten? - Sandri_plus_1 10.03.13, 16:55
- Re: In Elternzeit kündigen? Was steht mir zu? Was muss ich beachten? - Oktaevlein 10.03.13, 17:31
- Re: In Elternzeit kündigen? Was steht mir zu? Was muss ich beachten? - fabiansmama 10.03.13, 17:35
- bisher viele falsche Aussagen im Thread... - speedy 10.03.13, 18:02
- Re: bisher viele falsche Aussagen im Thread... - Teddy80 10.03.13, 20:29
- Re: bisher viele falsche Aussagen im Thread... - speedy 11.03.13, 9:47
- Re: bisher viele falsche Aussagen im Thread... - Teddy80 10.03.13, 20:29
Wie schafft ihr das nur (an die Mamas die arbeiten gehen)
4 Tage - Woche - wer sich noch erinnert
KITA Eingewöhnung mit fast einem Jahr
Gehaltsunterschied bei 8 und 6 Stunden?
Ich freu mich...
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Pendelt hier jemand?
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