Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 11.03.2013, 9:47 Uhr

bisher viele falsche Aussagen im Thread...

Hi,
das EG bekommst du weiter in der bisherigen Höhe, da nach dem 12. Monat (14. bei AE) das erzielte Einkommen keine Rolle mehr spielt.
Du musst bei deinem AG offiziell (= am besten schriftlich) beantragen, eine TZ-Tätigkeit innerhalb der EZ bei einem anderen AG ausüben zu dürfen, weil er dir z.Zt. keine TZ-Tätigkeit anbieten kann. Er kann dabei widersprechen, wenn es z.B. Konkurrenz ist, aber das Widerspruchsrecht ist begrenzt, wenn er dir selbst nichts anbieten will/kann. Mit dieser Genehmigung darfst du dann woanders bis zu 30h/Woche arbeiten gehen.

Gruß, Speedy

 
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