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Geschrieben von Schnurzel am 07.03.2013, 8:51 Uhr

Kann mich ein neuer TZ-Arbeitgeber zwingen, einen bestehenden 400 Euro Job

aufzugeben??

Ich arbeite 30 Stunden / Woche im Verkauf und mein Arbeitgeber hat meinen 400 Euro Job, den ich vor 4 Wochen angefangen habe, natürlich abgesegnet.

Eventuell möchte ich aber kündigen und bei einer anderen Fima ebenfalls TZ im Verkauf anfangen. Könnte mich dann der neue Arbeitgeber zwingen, den 400 Euro Job zu kündigen??

Ich finde bei Tante Google leider nichts zu diesem Thema... Also mir ist klar, dass die Firma einem neuen Minijob zustimmen muss, aber was ist, wenn der Minijob schon da ist? Darf ich ihn dann behalten?

Hoffentlich weiß das wer...

 
5 Antworten:

Re: Kann mich ein neuer TZ-Arbeitgeber "zwingen", einen bestehenden 400 Euro Job

Antwort von SEAGLD am 07.03.2013, 9:20 Uhr

Im Grunde kann ein AG einen 400€ nicht ablehnen, es sei denn dieser wird z.B. bei der Konkurrenz ausgeübt oder beeinträchtigt Deine Arbeit.
Du solltest den 400€ Job dann aber angeben wenn Du Deine Unterlagen abgeben solltest (also nicht schon in der Bewerbung, aber wenn Du eingestellt wirst.


LG Sabine

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Re: Kann mich ein neuer TZ-Arbeitgeber "zwingen", einen bestehenden 400 Euro Job

Antwort von speedy am 07.03.2013, 9:46 Uhr

Hi,
auch der neue AG muss den 450,- Eur Job genehmigen. Aber er darf ihn nicht willkürlich untersagen. Gründe wären z.B. Konkurrenz, Überlastung (wenn du z.B. einen VZ-Job hast, geht das durchaus durch)...
Es ist dabei egal, ob der Job schon vorher bestanden hat oder neu aufgenommen wird, du brauchst die Genehmigung des Haupt-AG
Gruß, Speedy

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Re: Kann mich ein neuer TZ-Arbeitgeber "zwingen", einen bestehenden 400 Euro Job

Antwort von Pamo am 07.03.2013, 10:45 Uhr

Bei deinem neuen AG holst du dir einfach vor der Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrags bereits die Genehmigung zum Nebenjob.

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Re: Kann mich ein neuer TZ-Arbeitgeber "zwingen", einen bestehenden 400 Euro Job

Antwort von Caipiranha am 07.03.2013, 11:07 Uhr

Du musst Dir jede Nebentätigkeit, egal ob nun bereits bestehend oder nicht, genehmigen lassen. Gehst Du ihr ohne Genehmigung nach, ist das ein fristloser Kündigungsgrund.

Der AG darf die Genehmigung allerdings nur verweigern, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen (meist der Fall, wenn es sich um die gleiche Branche handelt oder die Arbeitszeiten die Haupttätigkeit beeinträchtigen).

Ich würde so verfahren, daß ich NACH Abschluss des Vertrages (in dem in der Regel der entsprechende Passus hinsichtlich der Nebentätigkeiten steht) sofort den entsprechenden Genehmigungsantrag stelle.

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So ähnlich habe ich mir das gedacht

Antwort von Schnurzel am 07.03.2013, 11:34 Uhr

Danke für Eure Antworten!!

Als Minijob bin ich Putzfee, ist also in keinster Weise eine Konkurrenz für eine Boutique. Okay, so mach ich das. Wenn die sich bei mir melden und mich haben wollen sag ich denen, dass noch den Minijob habe. Wird schon klappen denke ich.

Danke!!

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